Diskussion

Für diese Rubrik sind Meinungsäußerungen zum Thema Natur und  Naturschutz im Großraum Flensburg willkommen. Diese bitte über das Kontaktformular oder per Email schicken. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die eventuell abgedruckten Beiträge müssen ggf. keineswegs die Meinung des Vorstands der NABU-Gruppe Flensburg wiedergeben, der auch keine Verantwortung für sie übernimmt.


Der mutige und keineswegs konfliktscheue Jahresbericht des Flensburger Naturschutzbauftragten Dr. Ralph Müller  vom 24.1.2024

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

Was waren in Flensburg neben der Sturmflut vom 20. Oktober Ereignisse, die uns im Umgang mit der Natur zum Nachdenken bringen sollten ? Oder zum Handeln ?

 

Wie gehen wir mit der Natur um und wie wird sie in Zukunft mit uns umgehen, wo nun auch der letzte begreifen musste, dass die  Flensburger Förde nicht nur bedroht, sondern auch bedrohlich ist.

 

 

 

Sie haben sich als Kommunalpolitiker wählen lassen, weil Sie die Richtung bestimmen wollen und damit übernehmen Sie  natürlich auch die Verantwortung für den Umgang mit der Natur in dieser Stadt-   wir im Naturschutzbeirat hoffen, dass Sie sich hierin wesentlich von Ihren Vorgängern unterscheiden.

 

 

 

In seiner Pfingstausgabe berichtet das Flensburger Tageblatt am 27. Mai 2023 etwas versteckt angesichts seiner für die Stadt Flensburg überragenden Bedeutung, über das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zum heftig umstrittenen Bahnhofshotel.

 

 

 

Im Gegensatz zur häufig geübten Rechtsprechung im Umweltrecht, die Korrekturen etwa der Geschosshöhe oder der Abstände anmahnt, geht es in diesem Fall um ganz andere Dimensionen. So bestehen laut OVG an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans durchgreifende Zweifel, werden Verstöße gegen den Biotop- und Artenschutz geäußert und ein besonderes öffentliches Interesse, mit dem der Verbrauch dieses Naturraums begründet wurde, sei nicht nachvollziehbar.

 

Dieses Urteil ist für die Verwaltung und auch die Politik eine schwere Niederlage, oder anders ausgedrückt: es hat den Bürgern und Naturschützern, die sich gegen dieses Projekt ausgesprochen haben, in allen wesentlichen Punkten Recht gegeben .

 

 

 

Bedeutsam ist nicht nur die Eindeutigkeit dieses Urteils, sondern auch die öffentliche Reaktion von Politik und Verwaltung: Es gibt keine.

 

 

 

Angesichts der Schärfe der Auseinandersetzungen, die über Monate , wenn nicht Jahre die Flensburger beschäftigte,  eine bemerkenswerte Antwort. Offensichtlich hofft man mit einigen  Korrekturen den B-Plan „zu heilen“, wie es so schön heißt, und dann das Hotel irgendwie durchzusetzen. Der Kern des Problems würde dann wiederum verfehlt, dass es nämlich gar nicht um das Hotel geht. Es geht vielmehr um die Natur, um dieses kleine Wäldchen und die Leichtfertigkeit, mit dem diesem Biotop die Existenzberechtigung abgesprochen wurde. Hätte man das nur wenige Meter weiter gelegene, häßliche und nicht einmal ausgelastete Postgebäude abgerissen und das Hotel auf dieser und der angrenzenden bereits versiegelten Parkplatzfläche gebaut, wäre es nie zu den Konflikten gekommen.

 

 

 

Der Grund für das gewählte und hier vom Gericht abgestrafte Vorgehen sind die selbstverordneten Wachstumsraten und natürlich wirtschaftliche Interessen , die von der Verwaltung und Politik wohlwollend unterstützt werden, zu Lasten der Natur und zunehmend auch des Allgemeinwohls. Denn niemand kann heute mehr bestreiten, dass das Allgemeinwohl, ja sogar die Gesundheit der städtischen Einwohner in erheblichen Maße durch den fortschreitenden  Naturverlust und Umweltbelastungen gefährdet wird.

 

 

 

An der Nikolaiallee/Friedensweg ( VB Nr. 50 ) ist laut Aufstellungbeschluss vom 23. März 2023 eine Wohnbebauung und Gewerbenutzung vorgesehen.

 

Die überplante Fläche unterliegt als arten- und strukturreiches Dauergrünland dem gesetzlichen Biotopschutz, die Nikolaiallee ist eine der wenigen intakten Alleen in Flensburg.

 

Bereits im August 2022, also ein halbes Jahr vor den politischen Beschlüssen, tagt der Gestaltungsbeirat, gemeinsam mit mehreren Mitarbeitern der Stadtplanung, den Investoren Höft sowie dem Planungsbüro ( Herr Hilgendorff ).  Hier geht es bereits um Detailplanungen wie Zufahrten, Positionierung des Parkraumes u.s.w.

 

 

 

Diese Verfahrensweise offenbart aus meiner Sicht sehr deutlich , daß man die nachfolgenden politischen Beschlüsse als eine reine Formsache betrachtet und die Frage, ob hier aufgrund der Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz überhaupt gebaut werden soll oder darf, für  völlig irrelevant hält. Diese Frage müsste aber mit fachlicher Beratung diskutiert und der Politik zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt werden, bevor im Gestaltungsbeirat in Anwesenheit der Investoren Detailplanungen vorgenommen werden. Wie soll es jemals zu einer Nutzung der Leerstände kommen, wenn das Bauen auf der grünen Wiese trotz aller Kritik weiterhin so leicht gemacht wird.

 

 

 

Zu diesem ganzen Vorgehen passt, daß der Naturschutzbeirat auch hier weder vor noch nach dem Aufstellungsbeschluss in irgendeiner Weise in die Planungen bzw. den Diskussionsprozess eingebunden wurde, obwohl die städtische Satzung eindeutig eine Mitbeteiligung desselben fordert, wenn Naturschutzvereine ( hier NABU und  BUND ) als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert werden.

 

Dies lässt sich in § 2 der Naturschutzbeiratsatzung unschwer erkennen.

 

Der Naturschutzbeirat wird genauso übergangen wie die Natur, die Diskrepanz des Umgangs mit dem Naturschutzbeirat im Vergleich zum Gestaltungsbeirat könnte nicht größer sein.

 

 

 

Erst nachdem wir diesen Missstand in Gesprächen mit dem OB Herrn Dr. Geyer, dem Dezernenten Herr Kleinschmidt und letztlich auch der Stadtplanung besprochen und auch auf den vorhanden Rechtsmangel hingewiesen haben, wird der Naturschutzbeirat  jetzt im Rahmen der TÖB Beteiligung ( Träger öffentlicher Belange ) zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

 

Und das ist nötig, weil der Natur immer wieder zu wenig oder keine Beachtung geschenkt wird. Sie sehen hier zwei Bilder aus der Osterallee, während und nach der Bauphase, mit  einem  5 bis 6 stöckigen Gebäudekomplex, der bis 10 m an das Naturschutzgebiet Twedter Feld heranreicht. Wer wie hier eine maximale Ausdehnung der Baukörper zulässt, darf sich nicht wundern, wenn die Bäume dies nicht überleben. Im Fußball würde man sagen, Fehlpass mit Ansage. Wir sagen Baustellenrealität und Fehlplanung.

 

 

 

In Sünderup soll nördlich der Straße Sünderuphof eine Einrichtung mit Kurzzeitpflegeplätzen sowie einem Wohnheim für Auszubildende entstehen.

 

Im Protokoll des Gestaltungsbeirats vom 04.09.23 wird mit Hinweis auf das Landesamt für Denkmalpflege Zustimmung signalisiert, „ wenn entlang der auf das Wohnhaus des Sünderuphofes zulaufenden Allee- Achse eine nicht bebaute und möglichst nicht gestaltete Grünfläche verbleibt“.

 

 

 

Die Übersicht verdeutlicht diese auf dem zu bebauenden Grundstück gelegene sogenannte Allmendefläche. Eine Folge dieser Vorgabe ist vermutlich die gewählte Anordnung der Baukörper, die aber aus naturschutzfachlicher Sicht nicht tolerabel ist. Denn der Abstand  zum Knickwall, der über eine Länge von ca. 100 Metern überwiegend mit Rotbuchen und wenigen Eichen und Eschen bestückt ist, beträgt zum westlich gelegenen Bauelement unzureichende 5 Meter. Der Knickwall ist nahezu vollständig auf dem Nachbargrundstück gelegen, die Baumkronen ragen in das überplante Grundstück hinein.

 

 

 

Auf der Grundlage der Bemessungen auf diesen Vorentwurfszeichnungen ist schon in der Bauphase von einer Schädigung der Bäume auszugehen, zudem kommt es bei Zugrundelegung der geplanten Gebäudehöhe - dreigeschossig - heute sagt man zweigeschossig plus Staffelgeschoss- zu einer direkten Bedrängung der Baumkronen.

 

 

 

Da eine klassische Knickbehandlung, also ein auf den Stock setzen, zu einem Verlust der Bäume führt, sollte hiervon abgesehen werden.

 

Der Erhalt des Baumbestandes hat aus der Sicht des Naturschutzbeirats höchste Priorität , dieses Ziel könnte mit einer Reduzierung oder einer anderen Positionierung des südwestlich gelegenen Gebäudeanteils erreicht werden.

 

Hierzu wäre eine geringe Inanspruchnahme der Allmendefläche erforderlich, zumal  dies zu keiner relevanten Beeinträchtigung der vom Gestaltungsbeirat geforderten Eingangssituation des Hofes und der Sichtachsen führt. Mit dieser modifizierten Anordnung wäre der ortsbildprägende Charakter gewahrt, der ja nicht nur durch die Hofanlage, sondern ebenso durch den historischen Knickwall mit seinem gesunden Baumbestand gewährleistet wird.

 

 

 

Eine Vorgabe des Gestaltungsbeirats kann also durchaus Nachteile für die Natur haben, weil der Blick auf eben diese fehlt.

 

 

 

Wir als Naturschutzbeirat fordern, daß endlich so mit den Flensburger Naturflächen umgegangen wird, wie Sie es  beschlossen haben.

 

 

 

Im Klimaanpassungskonzept, im Landschaftsplan und vielen weiteren Papieren, ja sogar schon im 1990 verabschiedeten Umweltpolitischen Programm der Stadt Flensburg sind wertvolle Richtlinien des Naturschutzes verabschiedet worden, in der Realität werden sie ständig übergangen.

 

Auch weiterhin sind ausgedehnte naturnahe Flächen, z.B. Kleingartenkolonien, wie hier am Volkspark, am Wittenberger Weg, Peelwatt oder Quakenweg für eine Bebauung vorgesehen, so wie das schon beschriebene Grünland an der Nikolaiallee , in Sünderup, Alt Fruerlundhof und besonders folgenreich, in der Pufferzone zum Naturschutzgebiet, in Geschlossenheck.

 

 

 

Immer weiter so;  durchsetzen was irgendwie möglich ist. Die hierfür brauchbaren Zahlen zur Einwohnerentwicklung  werden immer wieder präsentiert. Von gewichtigen Gegenstimmen, die es ja durchaus gibt und den Nebenwirkungen hört man wenig : wo soll denn der Verkehr noch hin, wenn in einer Zeitspanne von wenigen Jahren bsp. weitere 5000 Menschen nach Flensburg kommen. Was kann die Stadt denn hinsichtlich CO 2 Emissionen im motorisierten Individualverkehr vorweisen ? Nichts, überhaupt keine Reduktion.

 

Wie will man die zunehmende Überhitzung, der Innenstädte und Überlastung der Fließgewässer verbessern, wenn immer mehr gebaut und versiegelt wird ?  Und wo ist noch Platz in  Schulen und Kitas ? In anderen Regionen ist man da schon weiter.

 

 

 

Warum lehnen die Einwohner  in den Alpen heutzutage Winterolympiaden in ihren Städten ab. Weil sie gelernt haben, daß neue Skipisten und Lifte, neue Straßen und Hotels vielleicht Funktionären oder Geschäftsleuten Vorteile bringen, ihnen selbst aber nur Folgekosten, eine erhöhte Lawinen- und Hochwassergefahr und dass sie ihre Stadt und umgebene Natur kaum noch wiedererkennen. Und weil die Lösung ganz einfach ist: das Event findet gleichzeitig in 2 oder 3 Städten  statt und  man nutzt die vorhandenen Sportanlagen.

 

 

 

Das könnten wir in Flensburg auch, z.B.  in der Lise-Meitner Straße, die Schleswiger Straße und Eckernförder Landstraße verbindet und  auf der Südseite einen 3 Meter breiten versiegelten Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer und zudem Ampeln für die gefahrlose Überquerung dieser Hauptverkehrsstraßen bereithält. Mit überschaubaren Maßnahmen könnte eine gute Lösung für den Radverkehr erreicht werden.

 

 

 

Und was machen wir ? Unter der Flagge Veloroute soll exakt parallel hierzu ca. 120 Meter weiter nördlich für über 1,3 Millionen EUR ein wunderbarer  naturbelassener 800 Meter langer Fuß- und Radweg auf 3 Meter Breite versiegelt, beleuchtet und zum Teil mit Geländer verbaut werden, ein teurer und unnötiger Eingriff mit einem erheblichen Schadenspotential für die Natur.

 

Offensichtlich reichen auch hier Fördergelder, um eine kritische Auseinandersetzung über die Sinnhaftigkeit des Projektes zu unterbinden. Da darf man sich nicht wundern, wenn es wiederum zu  Protesten kommt.

 

 

 

Und diese Proteste wird es mit Sicherheit geben, wenn Sie darauf beharren, die Pufferzone um das Naturschutzgebiet Twedter Feld in ein Gewerbegebiet für den Baustoffhandel Jacob Cement, oder für wen auch immer, umzugestalten. Wir haben Sie ja bereits in dieser Räumlichkeit auf die potentiellen Risiken der Versiegelung für die Weesbek und damit die Wasserversogung des Naturschutzgebietes hingewiesen. ( hier  Bilder der Auenlandschaft  der Weesbek ). Das Naturschutzgebiet wird weiter umzingelt, zusätzlichen Verkehr, Licht- und Lärmverschmutzung  sowie eine Beeinträchtigung der Kalt- und Frischluftschneise gibt es gratis obendrauf.

 

 

 

Unser Fazit 2023:

 

 

 

Eine Grundhaltung, die Natur nur noch als einen ökonomisierbaren Rohstoff versteht, muss sich endlich ändern. Jedes Bauvorhaben in Flensburg muss zu allererst auf seine Naturverträglichkeit geprüft werden.

 

 

 

Wir müssen lernen, mit Knappheit umzugehen, mit begrenzten finanziellen Mitteln und vor allem begrenzten natürlichen Ressourcen. Der nun auf ein erträgliches Maß reduzierte Radwegeausbau an der Exe könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein, dem weitere gemeinsame folgen sollten.

 

 

 

Und wir als Naturschutzbeirat sind überzeugt, dass wir zu diesem unabdingbaren Richtungswechsel einen wichtigen Beitrag leisten können.

 

 

 

Vielen Dank

 

 

 

Vom optimalen Versiegelungsgrad: Der Flensburger Weg zur Genügsamkeit

 

Im Juni 2023 veranstalteten die Stadt Flensburg und das Norbert-Elias-Center der Europa Universität
Flensburg eine Tagung mit dem Titel „Stadt – Genug – Krisen“. Es ging um die Herausforderungen
ressourcenschonenden Bauens und Wohnens. Wie kann eine genügsame („suffiziente“) Stadtpolitik
aussehen, welche sich durch weniger Flächen- und Ressourcenverbrauch, Wiederverwertung von
Flächen und Baumaterialien, Ökologisierung und Entsiegelung bei gleichzeitiger Realisierung von
sozialen, ökonomischen und ökologischen Zielen auszeichnet? Die Leiterin des Fachbereichs
Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Flensburg stellte dabei die Planung des neuen Quartiers „Hafen-Ost“ als „Flensburger Weg“ vor.
In ihrem Vortrag hieß es: „Flensburg entwickelt seine Quartiere, ohne in Summe zusätzliche Flächen
zu versiegeln, ressourcenschonend, klimaangepasst und gemeinwohlorientiert.“ Die Stadt stellt damit die Behauptung auf, dass der Versiegelungsgrad konstant gehalten werden soll und so dem
Klimaschutz, der Ressourcenschonung und dem Gemeinwohl dient. Hat die Stadt also den optimalen Versiegelungsgrad jetzt, im Juni 2023, erreicht und kann auf diesem Level weiterplanen, als gäbe es keine Debatte um Klimawandel und Biodiversitätsverluste, um die Forderung nach
Unterschutzstellung von 30 % der Gebietsfläche weltweit? Ist das ein sinnvoller „Flensburger Weg“?
Ein „genügsames“ Quartier wie der geplante Stadtteil Hafen-Ost, der eine Reihe von Flächen
entsiegelt, dient in dieser Lesart als Legitimation für die Flächenversiegelung an anderer Stelle. Mit
diesem Trick wird gerechfertigt, dass ein Betrieb aus dem Hafen-Ost in das nur für diesen Betrieb zu
schaffende neue Gewerbegebiet Geschlossenheck umgesiedelt werden soll (gegen alle ökologischen
Bedenken, siehe den Kommentar von Ralph Müller). Eine echte Suffizienzpolitik, welche der
Bevölkerung und der Natur Flächen zur Erholung für die Bevölkerung sowie für die Aufwertung der
Ökosystem, die Biotopvernetzung, den Artenschutz und die Klimaschonung zurückgibt, sieht anders
aus.
Nun wird der neue Stadtteil begründet mit dem hohen Wohnungsbedarf in Flensburg, untermauert
von der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistikamtes Nord. Dieses schätzt den
Wohnungsneubaubedarf in Flensburg für 2031 (im Vergleich zu 2022) auf 5.590 Wohnungen bei
einem Einwohnerzuwachs von 3.810 Einwohnern bis 2030. Der deutlich über dem prognostizierten
Einwohnerzuwachs liegende Wohnungsbedarf leitet sich aus einem überalterten Wohnungsbestand
und einer drastischen Zunahme der Haushalte ab, insbesondere der Klein- und 1-Personen-Haushalte  (Studierende, Singles, Senioren). Die Berechnung ist ein „Top-down“-Berechnung, die von Bundeszahlen ausgehend auf die Länder und Kreise heruntergerechnet wird. Eine eigenständige
Wohnungsbedarfsprognose für die Stadt besteht nicht.
Schon jetzt arbeitet die Stadt an der Realisierung zahlreicher neuer Baugebiete (Schwarzenbachtal,
Mummsche Koppel, Wasserturm, Weiche, Walzenmühle, Bahnhofstal), die in Summe ca. 2.000 neue
Wohnungen erbringen würden. Dabei sind zahlreiche kleinere Vorhaben hier noch gar nicht
einbezogen. Eine Politik mit Ansätzen zur Wohnsuffizienz (Wohnungstausch, Jung kauft alt,
Wohnungsteilung, Wohnen für Hilfe etc.) ist dabei noch nicht einmal angedacht. Diese könnte aber
dazu beitragen, dass der statistisch errechnete Neubaubedarf auch anders und schneller erfüllt
werden könnte.
Und noch etwas: Flensburg denkt seine „Flächenkreislaufwirtschaft“ (sic!) nur bezogen auf die Fläche der Stadt. Die Potentiale, mehr für Gemeinwohl, arbeitsplatznahe Wohngebiete, Klimaschutz,
Klimaanpassung, Biodiversität und Naturschutz etc. tun zu können, liegen auch in der
interkommunalen Zusammenarbeit, um in der größeren Region nach den besten Standorten zu
suchen, welche die jeweiligen Ziele besser zu erfüllen vermögen. Eine letzte Fläche auf Flensburger
Stadtgebiet zu versiegeln (mit dem schönen Namen „Geschlossenheck“) ist wahrhaftig kein guter Weg in die Zukunft.
Ulf Hahne
Prof. i.R. Dr. Ulf Hahne, Flensburg, bis 2020 Professor für Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
an der Universität Kassel


I

 

  • Der Umzug  von Jacob Cement in das geplante Gewerbegebiet  Geschlossenheck:


Großflächige Versiegelung im Landschaftsschutzgebiet und Pseudo-Entsiegelung in Hafen Ost

 

Ein wesentlicher Konflikt zwischen den Befürwortern des Bauvorhabens Hafen Ost und deren zahlreichen Gegnern auf Seiten der Bevölkerung, der Naturschutzverbände und Teilen der Politik ist die geplante Verlagerung des Baustoffhandels Jacob Cement auf die grüne Wiese Geschlossenheck an der Nordstraße.

Dem Vorwurf, erneut Grünflächen großflächig zu versiegeln und dies in der sogenannten Pufferzone unmittelbar am einzigen Flensburger Naturschutzgebiet Twedter Feld entgegnen die Befürworter des Hafen Ost Projektes mit dem Hinweis, daß der Neuversiegelung von 40.000 m2 eine Entsiegelung im Hafen Ost Gebiet von 70.000 m2 entgegenstünden.

Zunächst ist zu erwähnen, daß Flensburg nach Kiel den zweithöchsten Anteil an versiegelten Flächen ( über 7,4 Mio. m2 ) in Schleswig-Holstein aufweist, der in den letzten Jahren/ Jahrzehnten ständig zugenommen hat, nennenswerte Entsiegelungen haben de facto nicht statt gefunden.

Schon aus diesem Grund ist es völlig absurd, aus der Tatsache, daß ausnahmsweise mal ein  Bauvorhaben auf bereits versiegelter Fläche geplant ist, die Berechtigung abzuleiten, anderenorts, und zwar auf ökologisch wesentlich höherwertigen Flächen, eine Neuversiegelung vorzunehmen.
 

Gegen großflächige Versiegelungen spricht insbesondere die fehlende Versickerungsfähigkeit der Böden in weiten Teilen des Stadtgebiets und die damit fehlende Grundwasserbildung. Damit wird ein natürlicher Wasserhaushalt verhindert und die Grundwasserstände sinken permanent immer weiter. Das führt zu einem immer schnelleren Austrocknen der Bäche, wie man es in diesem Jahr - so früh wie noch nie - beobachten kann.

Das Niederschlagswasser wird stattdessen über die Kanalisation in die Fließgewässer abgeleitet, in Flensburg an 151 Stellen, zu einem erheblichen Teil ungedrosselt, was nicht nur bei den immer häufigeren Starkregenereignissen zu einer erheblichen Schädigung von Flora und Fauna der Fließgewässer führt. Dieses Niederschlagswasser landet dann mitsamt des Straßenschmutzes, Reifenabrieb, Treib- und Schmierstoffen, Zigarettenkippen, Hundekot u.s.w. in der Förde. Weiterhin ist zu beachten, dass die Bildung von Verdunstungskälte auf versiegelten Flächen deutlich geringer ausfällt als auf Naturflächen - gerade in Zeiten zunehmender Überhitzung ein nicht zu vernachlässigender Effekt.

Und was ist nun mit Hafen Ost ?

Zunächst bedeutet der von den Befürwortern vorgenommene Vergleich der Flächen in Quadratmetern eine Vernachlässigung sämtlicher ökologischer Belange. Punktuelle Entsiegelungen zur Schaffung von  Rasenflächen oder Rabatten vor einzelnen Gebäuden, auf Spielplätzen oder mosaikartigen Grünflächen lassen nach einem Bodenaustausch vielleicht umschriebene Anpflanzungen oder Begrünungen zu, sind aber von dem ökologischen Wert her mit der Fläche Geschlossenheck als Teil eines großräumigen Bereiches für die Kalt - und Frischluftentstehung  und als Pufferzone für das Naturschutzgebiet gar nicht vergleichbar. Darüber hinaus führt die zukünftige Ableitung des Niederschlagswasser dort mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer empfindlichen Störung des Wasserhaushaltes der Weesbek, die in das Naturschutzgebiet abläuft.

Weiterhin kann eine normale Grundwasserbildung im Gebiet Hafen Ost gar nicht stattfinden, da durch die unmittelbare Nähe der Förde und der damit verbundenen Penetration von Salzwasser lediglich unbrauchbares Brackwasser entsteht. Eine Entlastung der Fließgewässer vom Niederschlagswasser wird in Hafen Ost nicht stattfinden, weil es kein Fließgewässer gibt. Und auch hinsichtlich der Verdunstungskühlung können die kleinflächigen Entsiegelungen keinen nennenswerten Beitrag leisten, dies geschieht in viel höherem Maße durch die gleich nebenan gelegene Förde.

Zusammenfassend spricht nichts gegen Entsiegelungen im Gebiet Hafen Ost, ihr Effekt hinsichtlich der ökologischen wichtigen Parameter ist indes zu vernachlässigen. Aber eine Verrechnung nach Quadratmetern zur Rechtfertigung einer Versiegelung im Landschaftsschutzgebiet bezeugt entweder völlige Unkenntnis oder dient der bewussten Irreführung.

Befremdlicherweise wurde eben diese Argumentation auch im Wahlkampf von den Flensburger Grünen, insbesondere von Ratsherr Stefan Thomsen, immer wieder vorgetragen.

Lassen Sie sich nicht täuschen, die geplante Verlegung des Baustoffhandels Jacob Cement an die Nordstraße ist eine große Umweltsünde, die im Baugebiet Hafen Ost geplanten Entsiegelungen sind als Ausgleich völlig ungeeignet.

 

Dr. Ralph Müller

Blick von der Nordstraße in das geplante Gewerbegebiet

Leserbrief vo Alfred Pietza an das Tageblatt zu diesem Thema

 

 

 

LESERBRIEF:
„Es ist ein erheblicher Eingriff in den Naturraum. Wir müssen davon wegkommen, so irre viel Fläche zu versiegeln“, so zitiert der Artikel den Flensburger Grünen-Ratsherr Pelle Hansen.
Dieser Ausspruch muss wie Hohn in den Ohren des umwelt- und naturbewußten Bürgers widerhallen.
Plant doch die Stadt Flensburg, auch auf aktives Betreiben und mit Unterstützung der Fraktion der GRÜNEN, die massive Zerstörung der letzten, im Stadtgebiet verbliebenen Natur- und Grünflächen, im Westen an der Westerallee, wie auch im Osten im Landschaftsschutzgebiet „Blockberg-Geschlossenheck“, durch die An- und Umsiedlung von Gewerbeflächen.
Und das zudem auf Kosten der Umwidmung von Landschaftsschutzflächen in explizit als ökologisch wertvoll ausgewiesen Arealen.
Das Schutzbedürfnis von ausgewiesenen Naturvorranggebieten wird ausgeblendet, Kaltluftentstehungszonen für das Stadtklima und an Naturschutzgebiete angrenzende Kleinbiotope werden zubetoniert, städtische Naherholungsgebiete werden mit Profilblechhallen und ähnlich attraktiven Gewerbebauten verschandelt.
Das „grüne“ Gewissen wird mittels des Etikettenschwindels eines „Greenwashing“ durch das Ausweisen von sogenannten „Ausgleichsflächen“ im „Öko-Konto“ der Stadt beruhigt.
Flensburg als „Stadt des Klimapaktes“ ?
Diesem Selbstanspruch kann die Stadt durch die aktuellen Stadtplanungen nicht glaubhaft genügen. Daran ändern auch plakative, hehre Neuversiegelungs- und Klimaanpassungskonzepte und die Installation von städtischen Flächen- und Klimaschutzmanagern, die sich in der Praxis dann doch nur als Makulatur herausstellen, nichts.
„Betonstadt FLENSBURG“, das trifft es da schon besser !

 


Mit freundlichen Grüßen
Alfred Pietza
Geschlossenheck
24944 Flensburg

 


Der aufschlussreiche und mutige Jahresbericht des Flensburger Naturschutzbeauftagten Dr. Ralph Müller ist für  jeden Flensburger Naturfreund eine interessante Lektüre:

#28

 

 

Naturschutzbeirat der Stadt Flensburg - Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2022 Naturschutzbeauftragter Dr. Ralph Müller

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Ralph Müller, ich bin im Dezember 2021 von den Mitgliedern des

Naturschutzbeirats zum Naturschutzbeauftragten der Stadt Flensburg als Nachfolger von

Jürgen Massheimer gewählt worden. Bis auf die Zeit meines Studiums habe ich immer in

Flensburg gelebt, beruflich war ich Chirurg bzw. Unfallchirurg, unter anderem fast 30

Jahre in der Diako. Ich möchte behaupten, dass ich Flensburg vor allem auch

geografisch sehr gut kenne, unter anderem durch unendliche Trainingskilometer für

zahlreiche Marathonläufe. Meine Frau und ich sind aktive Gärtner, mit der Natur

verbindet mich außerdem die Imkerei, die ich seit 12 Jahren betreibe. Nun bin ich 66

Jahre alt und Rentner.

Im Naturschutzbeirat gibt es 8 Mitstreiter, darunter Lehrer, Biologen, Architekten, Jäger,

Universitätsmitarbeiter, in der Stiftung Naturschutz Tätige usw. Wir treffen uns 4-mal im

Jahr zu Beiratssitzungen mit der Unteren Naturschutzbehörde, ansonsten gibt es

zahlreiche Treffen und Begehungen, wo immer sich Menschen um die Natur sorgen.

Unser Ziel ist es, die Umwelt und Natur in Flensburg zu schützen, ihr den Stellenwert zu

geben, der ihr gebührt. Das ist nicht einfach und hängt in hohem Maße vom Agieren der

Verwaltung und Ihnen, den Kommunalpolitikern ab. Wir wollen also zum Beispiel

erreichen, dass derartige Supermärkte, wie sie zuhauf in den letzten Jahren in Flensburg

entstanden sind, alle eingeschossig mit häufig völlig überdimensionierten Parkflächen,

nicht mehr beschlussfähig sind.

Warum, frage ich mich nach einem Jahr intensiver Beschäftigung mit vielen Akteuren,

warum gibt es in Flensburg keinen Naturschutz von oben, also von Verwaltung und

Politik. Ein Grund scheint mir offensichtlich: So wie die letzte Generation auf dem

Asphalt, kleben viele Politiker und Mitarbeiter der Verwaltung an dem Mantra, dass nur

Wachstum das Ziel sein kann, wo heute nun doch jeder um die schweren

Nebenwirkungen wie Klimawandel, Artensterben, Meeresverschmutzung usw. weiß, die

aus unserer Überflussgesellschaft resultieren und niemals eine Zukunft haben können.

Die wissenschaftlichen Belege, die ein sofortiges Umsteuern fordern, sind überwältigend.

Die Natur ist kein Luxus, sie ist für uns alle überlebensnotwendig, sie ist der Ast, auf dem

wir sitzen. Und wir gehen weiter schlecht mit ihr um.

Zwei aktuelle Beispiele mögen dies belegen.

Zum einen handelt es sich um den Beschluss, den bis zuletzt noch im Besitz der Stadt

Flensburg befindlichen Anteil der Ecke Bahnhofstraße/Helenenallee zu verkaufen und für

eine Fortsetzung der Blockrandbebauung freizugeben. Auf diesem Grundstück befinden

sich neben der Kita Schwedenheim ca. 40 Bäume, die eine Bebauung größtenteils nicht

überstehen werden. Aus mindestens 5 Gründen halten wir den Verkauf des

Grundstückes für eine schwere Fehlentscheidung:

1) In Zeiten zunehmender Überhitzung sind derartige baumbestandene Grünflächen

kostbarer denn je, insbesondere in städtischen Bereichen mit hoher Versiegelung.

Schatten, CO2-Bindung, Grundwasserbildung, Refugium für Insekten und Vögel, ein

klassisches Trittsteinbiotop, dass in städteplanerischen Ausführungen als unbedingt

erhaltenswert gelten müsste. Der Bebauungsplan ist aus dem Jahre 2009, seitdem hat

sich die Klimakrise erheblich verschärft und damit ist die Bedeutung eines solchen

innerstädtischen Biotops ohne Frage weiter gestiegen.

2) Der Bebauungsplan ist fehlerhaft, die Bäume sind in ihm schlichtweg nicht existent.

Dementsprechend sind auch nicht einmal Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, so

Naturschutzbeirat der Stadt Flensburg - Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2022 Naturschutzbeauftragter Dr. Ralph Müller Seite 2 / 4

fragwürdig diese im Prinzip auch sein mögen. Die Bäume einfach vergessen?

Oder einfach nur die Handschrift des damaligen Planungschefs? Unseriös allemal.

Auffälliger Weise wird auch in den Ausführungen oder bildlichen Darstellungen der Ihr

San der Baumbestand weder dargestellt noch problematisiert.

3) Die Kita Schwedenheim, gebaut im schwedischem Sommerhausstil, ist eine

Schenkung der schwedischen Kinderhilfsorganisation Räddar Barnen aus dem Jahre

1950, hat also auch eine besondere kulturhistorische Bedeutung, sodass umso mehr zu

prüfen wäre, ob ein Kita Neubau unter Erhalt des eigenen Charakters und des

Freigeländes möglich ist.

4) Die Einbeziehung der Kita in den Wohnblock ändert deren Charakter für die Kinder

ganz erheblich, worauf ja zahlreiche Eltern hingewiesen und mit Recht protestiert haben.

5) Eine erneute Konfliktsituation in der Bahnhofstraße sollte nach den jahrelangen

Auseinandersetzungen um den Bahnhofswald unbedingt vermieden werden. Wenn sich

die Stadt Flensburg einen Klimapakt auf die Fahnen schreibt und nun in der gleichen

Straße erneut ein wichtiges Biotop opfert, sind Kontroversen vorprogrammiert, klug ist

das nicht. Fazit: Das Bauvorhaben sollte sich auf die Flächen der ehemaligen

Fahrschule Simonsen beschränken.

Das zweite Problem ist die Entscheidung, den Baustoffhandel Jacob Cement an die

Nordstraße ins Grenzgebiet Flensburg/Wees zu verschieben, mit der das einzige

Naturschutzgebiet Flensburgs, Twedter Feld, weiter umzingelt wird. Das groß

angekündigte Bauvorhaben Hafen Ost, das sich allgegenwärtig mit Zukunftskriterien wie

Suffizienz und Nachhaltigkeit schmückt, beginnt mit einer großen Umweltsünde. Wieder

ausgedehnte Flächenversiegelung, zusätzliche Verkehrsbelastungen und eine

Bedrängung des Naturschutzgebietes mit Lärm - und Lichtverschmutzung sind

vorgezeichnet, und alles ohne Not, denn natürlich kann Jacob Cement auf dem jetzigen

Standort verbleiben. Die formale Denkschiene der Verwaltung, Hafen Ost sei

Sanierungsgebiet und es gebe keine Fördergelder, wenn Gewerbebetriebe nicht

ausgelagert würden, ist klassisch. Man tut so, als könne man nicht anders und dann

muss die Natur eben geopfert werden, außerdem sei das zu bebauende Gebiet, wie so

oft bei derartigen Vorhaben, nach Umweltkriterien minderwertig.

Ich halte die Gefahr, dass der Gewerbebetrieb auf die grüne Wiese verlegt wird und alles

andere aus den verschiedensten Gründen scheitert oder sich ewig hinzieht, ohne dass

eine bezahlbare Wohnung oder ein Wohnquartier entsteht, für riesengroß.

Wir brauchen einen Plan B, bei dem der Baustoffhandel Jacob Cement an seinem

jetzigen Standort verbleibt.

In diesem Zusammenhang finde ich es im Übrigen befremdlich, dass einerseits immer

wieder mit dem Druck, bezahlbaren Wohnraum schaffen zu müssen, argumentiert wird,

anderseits es fast unmöglich ist, präzise Antworten auf die Frage zu bekommen, wie

viele der Wohnungen sozial gefördert oder als Eigentumswohnungen fertiggestellt

wurden und wie hoch der Anteil an Zweit- oder gar Ferienwohnungen ist. Werden also

am Ende die Wohnungen gebaut, die gebraucht werden? Die Bereitstellung der noch

verbliebenen kostbaren Grünflächen als Geldanlagen für Zweit- oder Ferienwohnungen

ist jedenfalls nicht mehr vermittelbar.

Wir geben zu bedenken: Dass es mit der Stadtentwicklung so weiter gehen kann wie in

den letzten 20 Jahren, also Entwickeln heißt Bauen und Wachstum, ist eine Illusion. Die

Probleme einer zunehmenden Überhitzung, Ressourcen- und Energieknappheit,

kompliziertes Wassermanagement sowie Arten- und Baumsterben zwingen zu einer

Neuausrichtung. Jedes städtische Bauvorhaben muss in allererster Linie strengen

Umweltkriterien standhalten, nur dann ist es zukunftsfähig. Wir müssen lernen, mit

Knappheit umzugehen.

Aber auch auf ein erfreuliches und zukunftsfähiges Ereignis des Jahres 2022 können wir

zurückblicken - Das Klimabegehren für fossilfreie Stadtwerke 2035 statt 2045, von der

Politik nahezu einvernehmlich angenommen und von den Stadtwerken akzeptiert und in

einen neuen Zeit- und Fahrplan integriert. Das Besondere ist nicht nur, dass nun

realistisch ist, was vorher unmöglich erschien, sondern dass dieser große Hebel, mit

dem der CO2-Ausstoß maßgeblich gesenkt werden kann, eben nicht von der Politik oder

den Stadtwerken ausgegangen ist, sondern das Werk unverdrossener Klima- und

Naturschützer, bestätigt von vielen Bürgern dieser Stadt. Es geht also, und ich bin fest

davon überzeugt: gemeinsam mit Bürgern und Naturschützern wird es der Politik und

Verwaltung wesentlich besser gelingen, diese schöne Stadt zukunftsfähig zu gestalten.

Abschließend möchte ich 3 Schwerpunktthemen benennen, die aus unserer Sicht einer

besonderen Aufmerksamkeit und Bearbeitung bedürfen:

1) Der Verbesserung der Wasserqualität der Flensburger Förde, insbesondere der

Innenförde. Mit dem in der Drucksache 19/3465 des Landtages abgefassten Bericht wird

deutlich, dass nur zeitnahe Maßnahmen ein Umkippen der Förde verhindern können. Ein

derartiges Ereignis käme, da werden Sie mir zustimmen, für Flensburg nicht nur

ökologisch, sondern auch ökonomisch einer Katastrophe gleich. Der von der Stadt

Flensburg erfreulicherweise verfügte Stopp der Muschelfischerei in der deutschseitigen

Innenförde ist ein erster wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen, vor allem die

Reduzierung der landwirtschaftlichen Einträge, aber auch die Minderung der

Schadstoffeinträge durch den Straßenverkehr, insbesondere bei Starkregen, Monitoring

von Sauerstoffarmut und Algenwachstum, Steuerung des Tourismus und der

Befahrensregelungen usw.

Dies kann Flensburg nicht allein schaffen, deshalb halten wir eine Unterstützung der

Initiative des Umweltministeriums „Nationalpark Ostsee“ für ausgesprochen sinnvoll. Die

Naturschutzbeauftragten der Städte und Kreise haben diesbezüglich bereits mit der

Staatssekretärin des Umweltministeriums, Frau Katja Günther von den Grünen und auch

der Landtagsfraktion der SPD diskutiert. Mit dem SSW, insbesondere dem

Bundestagsabgeordneten Herrn Seidler und Landtagsabgeordneten Herrn Dirschauer

gab es Gespräche, um auch auf der dänischen Seite ein Moratorium bezüglich der

Muschelfischerei zu erreichen. Ein unlängst stattgefundenes dänisch-deutsches Treffen

an der Schusterkate zeigt ebenfalls, dass das Problem Förde erkannt ist und hoffentlich

bald praktische Schritte folgen.

2) Für ein erträgliches und gesundes Stadtklima bedarf es unbedingt eines wirksamen

Schutzes der Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie der Luftleitbahnen, also auch

kleinerer für die Frischluftentstehung wichtiger Grünflächen, wie Stadtparks, die grünen

Bahntrassen oder die gärtnerisch genutzten oder mit Gehölzen bestandenen Steilhänge.

In diesem Sinne sollte auch die Fassaden- und Dachbegrünung sowie Installation von

PV-Anlagen in Gewerbegebieten massiv verstärkt und bei städtischen Gebäuden zum

Standard werden.

 

 

Naturschutzbeirat der Stadt Flensburg - Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2022 Naturschutzbeauftragter Dr. Ralph Müller Seite 4 / 4

3) Die Zukunft erfordert zwingend ein Umgehen mit deutlich knapper werden

Ressourcen, insbesondere Energie, Baustoffen und Flächen. Es wird darauf ankommen,

bereits versiegelte Flächen und Leerstände zu nutzen und wo möglich, im Bestand zu

bauen. Hierzu ist eine Bilanzierung mithilfe eines Ver- und Entsiegelungskataster

unumgänglich. Wir fordern eine Netto-Null-Versiegelung, d.h. bei Versiegelungen

müssen im gleichen Ausmaß Entsiegelungen vorgenommen werden.

Die Entscheidungen der Kommunalpolitiker und die Vorgaben der Verwaltung sind für

die Gestaltung einer lebenswerten und klimagerechten Stadt von maßgeblicher

Bedeutung. Derartige Ziele haben auch in zahlreichen Papieren und Leitlinien Eingang

gefunden, nun müssen sie endlich in der Praxis umgesetzt werden, 2023 und nicht 2033.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

#27

 

 NABU Flensburg

Email: NABU@NABU-Flensburg.de

 

   

                                                                                       

Stadt Flensburg

Die Oberbürgermeisterin

Flensburg, 23.6.2022

 

Stellungnahme zum Landschaftsplan

 

Flensburg hat mit seinen spezifischen postglazialen Endmoränenhochflächen um eine Hafenbucht herum ein Alleinstellungsmerkmal unter allen größeren deutschen Städten. Die zirkulär auf die Hafenbucht zufließenden Gewässer, die z.T. tiefe Kerbtäler in die Moränenhochflächen geschnitten haben, sind eine natürliche Besonderheit, die die Stadt in ihrer Topographie charakterisiert und ihren einzigartigen Charme ausmacht. Selbstverständlich hat der Mensch stets gerade diese Talsenken genutzt, um sich den Transport in und aus der Stadt zu erleichtern. Wir sind auf besondere Weise aufgerufen, diese Lebensadern der Stadt als natürliche Kanäle für die Frischluftzufuhr in die Innenstadt und die Zufuhr sauerstoffhaltigen Frischwassers ins Hafenbecken zu schonen und zu bewahren.

Der renaturierte Lautrupsbach mündet in einem schwarzen Loch in die Förde. Mit der Errichtung des Gebäudes Klarschiff über der Mündung des Lautrupsbaches wird den Besuchern und Einwohnern der Stadt demonstrativ der Vorrang wirtschafts-dominierter Stadtplanung vor Augen geführt. Mit einer Offenhaltung der Lautrupsbachmündung in dem zentralen innerstädtischen Erholungsgebiet am Hafen hätte man touristisch markant und überzeugend in Flensburg ressourcenschonende Stadtentwicklung erlebbar werden lassen können.

Der Nabu möchte mit diesem Schreiben noch bestehende Möglichkeiten zur Bewahrung vorhandener innerstädtischer Naturressourcen für einen sinnvollen Biotopverbund aufzeigen. 

 

Landschaftsteil 2, Lachsbachtal

Die Herausnahme des gesamten Gebietes der Gartenkolonie am Schlagbaumweg aus dem Landschaftsschutz im Gebiet der Stadt Flensburg ist aus ökologischen Gründen unangemessen und muss überdacht werden. Dem Lachsbach kommt eine wichtige Funktion als Führungsgewässer durch eine wesentliche Grünachse im Norden der Stadt zu. Er vernetzt über die Grenzen der Stadt hinaus das Renaturierungsgebiet in Harrislee mit dem Kluerieser Holz und dem Fördehang am Ostseebad.

Der Lachsbach ist das einzige populäre Fließgewässer Flensburgs, das im gesamten innerstädtischen Verlauf überwiegend frei verläuft und noch dazu weitgehend ungehindert in die Förde mündet. In der ländlichen Umgebung wäre er, wie sein Nachbar, der Schwarzenbach, mit Sicherheit schon bereits vor über 50 Jahren verrohrt worden. Er verdankt seinen offenen Verlauf seiner Stadtrandlage. Daher kommt der Stadt hier eine besondere Verantwortung zu.

In den ersten 500 Metern des Oberlaufes in der Gemeinde Harrislee ist er weiterhin unnötigerweise verrohrt. Freigelegt und der Öffentlichkeit für die Naherholung auf beispielhafte Weise zugänglich gemacht wurde er durch die Gemeinde Harrislee im Gebiet zwischen dem Slukefterweg und der Stadtgrenze zu Flensburg. In Flensburg führt das Gewässer dann in der Unterführung der B200 und der Bauer Landstrasse ein erbärmliches Dasein, eingezwängt in Betonbewehrungen. Allerdings öffnet sich der Verlauf hinter dem Sandauffangbecken an einer Brücke rückwärtig der Gartenkolonien. Danach bietet die Bachumgebung durch ein erhaltenes Sumpfgebiet mit breitem Röhrichtgürtel, schützenswerten Hochstaudenfluren und davor einem erhaltenen verwilderten Obstbaumbestand ein Naturrefugium, das in Flensburg einmalig ist. Nach diesem Verlauf in Süd-Nord-Richtung zwischen Gartenkolonien und der B200 wendet sich der Lachsbach Richtung Förde. Hier kommt es an der Bachwiese des Nabu zum Zusammenfluss mit dem Nordgraben aus dem Kluesrieser Holz. Beides sind klare Gewässer mit guter Wasserqualität, was an den vielen Stichlingen und Bachflohkrebsen unschwer auszumachen ist.

Im Zentrum der Gartenlandschaft am Schlagbaumweg befindet sich ein abflussloses Wiesengebiet, in dem die früher angelegten Gärten wegen der stehenden Feuchtigkeit auf dem Grund eines früheren Moorgebietes aufgegeben wurden. Das Gebiet hat Potential für die Wiederherstellung eines innerstädtischen Feuchtgebietes.

Der Bereich der bisherigen Kolonie 7 weist mit seinem Großbaumbestand, den dortigen Hangquellen und den feuchten Bereichen eine besondere ökologische Qualität auf und darf keinesfalls bebaut werden.

Die undifferenzierte Herausnahme des gesamten vielfältigen und wertvollen Gebietes im Lachsbachtal aus dem Landschaftsschutz widerspricht aus Sicht des Nabu den Landesvorgaben zur Bewahrung der bestehenden Naturressourcen. Sie ist ökologisch weder vernünftig noch zeitgemäß. Hier besteht dringender Korrekturbedarf.

 

Gebiet am Wittenberger Weg zwischen Landschaftsteil 4, Marienhölzung und 5, Marienautal

Durch die Herausnahme des gesamten Kleingartenflächen am Wittenberger Weg aus dem Landschaftsschutz wird der bestehende Biotopverbund zwischen der Marienhölzung und der Umgebung der Marienau südlich des Friedenshügels unterbrochen. Aus ökologischer Sicht ist es unbedingt erforderlich, wenigstens einen breiten Streifen zur Vernetzung der beiden innerstädtischen Naturvorrangflächen zu erhalten. 

 

 

 

 

Landschaftsteil 13, Bauernwald

Zur Ausweitung des Gewerbegebietes „Flensburg-Glücksburg-Wees“ in den Randbereich des Naturschutzgebietes Twedter Feld hat sich der Nabu bereits im Kommentar vom 23.6.2021 zum Vorentwurf zum neuen Landschaftsplan geäußert. 

Zitat aus dem Landschaftsplan: „Bei der künftigen Siedlungsentwicklung ist besonders auf eine landschaftsgerechte Einbindung der Wohn- oder Gewerbebauflächen, z.B. durch Entwicklung von Grünland-Pufferflächen oder Pflanzung von Gehölzen zu achten.“

Kommentar des Nabu Flensburg: „Angesichts der Tatsache, dass Pufferflächen des NSG seit seiner Unterschutzstellung mehrfach zerstört wurden, zuletzt durch die unmittelbar an den Rand des NSG heranreichende Bebauung mit mehrgeschossigen Wohnblöcken im Bereich einer Ausgleichsfläche (Osterlücke), ist die oben zitierte Aussage zu unverbindlich. Die schon eingetretenen und noch zu erwartenden Schädigungen müssten ins Auge gefasst werden und wirkkräftige Maßnahmen konkret benannt werden. Zum Beispiel Entrohrung der Weesbek in ihrem oberen Verlauf, Erhaltung und Entwicklung der Feuchtgebiete östlich des Blocksbergs, sowie Verhinderung von Maisanbau in den Randbereichen des NSG. Vor allem wäre an eine Ausdehnung des NSG über die Kreisgrenze im Nordosten zu denken, wenn es zu weiteren substantiellen Pufferzonenverlusten kommen sollte. Vorrangig wäre natürlich, solche Verluste zu vermeiden.“

Mit der Herausnahme von 15 Hektar aus diesem Gebiet für die Zuordnung zum Gewerbegebiet wird dokumentiert, dass die Einwände des Nabu bei der Landschaftsplanung ohne Rücksprache übergangen wurden.

Da die neuen Gewerbeflächen nunmehr offenbar als Pufferzone für das NSG verlorengehen, wäre es notwendig, über eine Wiedervernässung der verbliebenen Pufferzonen nachzudenken.

Landschaftsteil 15 Adelbylund – Tarup -Grünzug

Westlich von Tarup endet der Landschaftsschutz an der Hochfelder Landstraße. Weiter östlich schließen sich Ökokontoflächen an. Hier wäre es notwendig, den Landschaftsschutz nach Südosten zu erweitern, um den Verbund zu den dort liegenden Ökokontoflächen zu sichern. 

Schlusswort

Der NABU Flensburg fordert die Stadt hiermit auf, sich den Grundsätzen der Biotopvernetzung zu öffnen und die Stadtressourcen in dieser Hinsicht für künftige Generationen zu bewahren, damit sie ihre Stadt weiterhin als einzigartig lebenswert empfinden können!

Mit freundlichem Gruß

i.A.

 

Christoph Haufe

NABU Flensburg

 

 

 # 26

 

 

Den folgenden Text hat der NABU Flensburg der Stadtplanung und den Fraktionen im Flensburger Rathaus zugeleitet.

 

                                                                   Flensburg 29.03.2021

 

 

 

                       Den Beirat für Naturschutz der Stadt Flensburg aufwerten!

 

 

 

Stadtökologie, Konflikte wegen Grünflächen- und Biotopverlusten, Erhalt des Freiflächensystems: diese Themenbereiche werden in Zeiten der beiden Großkrisen Klimawandel und Biodiversitätsverlust auf lange Sicht bedeutsam bleiben.

 

Umso mehr gilt dies, wenn eine Stadt wie Flensburg entgegen dem allgemeinen Trend wachsen möchte und dies auf sehr begrenzter Fläche. 

 

Die Auseinandersetzungen in jüngerer Zeit um das Bahnhofshotel und das Bauvorhaben der Flensburger Brauerei an der Westerallee haben das exemplarisch verdeutlicht.

 

Das Vertrauen der Bürger in die Planungskompetenz der Kommunalpolitik dürfte hierbei nicht gerade gestärkt worden sein, und insgesamt dürfte es zu einem Ansehensverlust für Flensburg gekommen sein.

 

Dies zeigt unseres Erachtens auf, dass die Berücksichtigung der Umweltperspektive in der Stadtplanung in Flensburg derzeit nicht ausreichend gegeben ist.

 

Die Tätigkeit des Beirats für Naturschutz ist aufgrund der Sorgfalt und Fachkompetenz mit der diese in den letzten Jahren unter Leitung des langjährigen Naturschutzbeauftragten erfolgte, zwar sehr wichtig in dieser Hinsicht, ihre Einflussmöglichkeiten im Rahmen im Rahmen der kommunalen Verwaltung und Planung müssten aber entscheidend gestärkt werden.

 

Hierzu wäre einerseits eine Aufwertung des Amtes des Vorsitzenden dieses Beirats

 

unter anderem auch durch eine angemessenere Aufwandsentschädigung für diese sehr anspruchsvolle und zeitaufwändige Tätigkeit notwendig.

 

Andererseits ist auch eine Wiederbelebung des früher vorhandenen Umweltausschusses

 

erforderlich.

 

 Wenn dieser Umweltausschuss wieder eingeführt wird sollte der Vorsitzende des Beirats (oder seine Vertretung aus dem Beirat Naturschutz) dort stimmberechtigt sein.

 

Ferner schlagen wir vor dem Vorsitzenden des Beirats Rederecht im Planungsausschuss einzuräumen.

 

Der bisher praktizierte Modus, dass zwar der Vorsitzende des Beirats immer wieder zu komplexen Planungsfragen schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu verfassen hat;

 

diese dann aber, wie bei den beiden oben erwähnten unglücklich verlaufenen Planungen,

 

letzten Endes sich in der Sache zwar als richtig erweisen nur leider bei den kommunalen Entscheidungen nicht einfließen, ist unbefriedigend.

 

Auch konstruktive, proaktive Gestaltungsvorschläge für Naturschutzmöglichkeiten in Flensburg sind von dem vorletzten Vorsitzenden des Beirats, Herrn Ulli Heintze (Bahnhofstal) und Herrn Uwe Maßheimer (ebenfalls Bahnhofstal, daneben Osbektal) vorgestellt worden, aber infolge der im Naturschutzbereich wenig visionären Stadtplanung Flensburgs bisher völlig unberücksichtigt geblieben.

 

Auch dies belegt, dass die Empfehlungen des Beirats für Naturschutz in unserer Stadt mehr

 

Gewicht bekommen müssen.

 

 

 

Für den Vorstand des NABU Flensburg:

 

Dr. Rainer Niss                                                                          Daniel Buschmann     

 

Vorsitzender                                                                                         2. Vorsitzender

 

 

 

 

 



Ältere Beiträge nach unten hin

 

#25

Über den untenstehenden Link gelangt man im Ratsinformationssystem der Stadt Flensburg zu dem interessanten

Jahresbericht des Naturschutzbeauftragten der Stadt Flensburg

    (Jürgen Uwe Maßheimer) für das Jahr 2020.

In dem Bericht werden Anregungen für die Ausweisung von Schutzgebieten in Flensburg im Bereich Bahnhofstal und Osbektal gegeben. Herr Maßheimer wünscht sich für Flensburg, "dass die Belange des Naturschutzes– aber auch  der landschaftsbezogenen Erholung– in ausreichend großen und miteinander vernetzten Grünflächen ... nicht weiter unter die Räder geraten" und verdeutlicht an einigen Punkten zum Beispiel beim Thema  „Grünfestsetzungen in Baugebieten“ versus „Baustellenrealität“ warum bislang in Flensburg die Situation in dieser Hinsicht unbefriedigend blieb.

 

https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQlgJiZetNEDCikDqWMbYKbMA13GG8QEYIsV_NGk_2u8/Jahresbericht_Beirat_Naturschutz_2020.pdf

 # 24  (17.8.2020)

Ein Besucher beschwerte sich per Mail, dass die Situation  hinsichtlich des Umgangs mit Hunden für ihn unverständlich sei)

 

Guten Tag Herr Langen,

 

vielen Dank, dass Sie Bescheid gegeben haben, dass für Sie die Regelung mit den Hunden in Holnis unverständlich ist.

Die Regelung in Holnis ist sehr einfach gehalten. Hunde dürfen mit ins Naturschutzgebiet genommen werden.

Sie müssen aber überall im Gebiet an der Leine gelassen werden.

An der Leine dürfen die Hunde auch ins Wasser, natürlich aber nur in den Gebieten, in denen das Baden überhaupt erlaubt ist.

Ansonsten müssen sie selbstverständlich auf den Wegen bleiben, wie auch die Menschen.

An den Eingängen ins Naturschutzgebiet wird auf die Leinenpflicht hingewiesen. Da auf diesen Schildern auch einige andere Regeln drauf stehen und es relativ viel Text ist, liest sich dies leider aber kaum einer durch.

An einigen anderen Stellen im Gebiet sind aber zusätzliche Schilder, die auf die Leinenpflicht hinweisen.

Hier in Holnis wird darüber diskutiert, ob Piktogramme in Zukunft helfen könnten, da diese schnell zu erfassen sind, ohne dass ein Text gelesen werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Lalla

 

 

 

 

 # 23

 

Im Bereich Westerallee drohen Grünflächenverluste. Hierzu nimmt der NABU Stellung:

 

 

NABU Schleswig-Holstein

 

Angelika Krützfeldt

 

Bereich Verbandsbeteiligung                                         29.06.2020

 

Stadt Flensburg

 

93. Änd. des Flächennutzungsplanes und 54. Änd. des Landschaftsplanes "Erweiterung des Gewerbegebietes Westerallee" sowie Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der Westerallee" (Nr. 311)

 

 

 

Der NABU gibt zu dem o.a. Vorhaben – nach Rücksprache mit seinen regionalen Bearbeitern*innen – die nachfolgende Stellungnahme ab.

 

Diese gilt gleichermaßen für den NABU Flensburg

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung hatte sich der NABU am 25.6.2019 in seiner Stellungnahme wie folgt geäußert:

 

Wichtig aus Naturschutzsicht ist die Feststellung auf Seite 14: „Die lokale Grün- und Freiflächenverbundfunktion wird durch die städtebauliche Planung voraussichtlich stark beeinträchtigt, da die geplante Nutzungsänderung zu einer Barrierewirkung zwischen den nördlich der Westerallee befindlichen Freiflächen und Waldflächen der Marienhölzung und dem südlich des Wittenberger Weges liegenden offenen Grünbereichen… führt“.

 

Das ist in der Tat ein besonders bedeutungsvoller Punkt. Eine wichtige Biotopachse von der Marienhölzung bis ins Marienautal wird hier durchbrochen. Für den NABU ist dies der entscheidende Grund die Planung in der gegenwärtigen Form abzulehnen.

 

Die nun vorliegenden Planung lässt Problembewusstsein für diesen stadtökologisch unerfreulichen Tatbestand erkennen, kann aber dieses Problem nicht lösen.

 

Es finden sich in der Planung positive Ansätze wie das Bemühen die Knicks entlang des östlichen Teiles des Wittenberger Wegs zu erhalten.

 

Dass aber (Seite 15 des Bebauungsplanes) „das vorhandene geschützte Biotop Großseggen- und Simsenriede sowie Staudensümpfe nicht erhalten werden“, ist aus naturschutzfachlicher Sicht besonders bedauerlich.

 

Dass auch in diesem Bereich der Ausschluss von Amphibienarten wie Kammmolch und Moorfrosch soweit erkennbar recht überwiegend durch theoretische Bemühungen mittels Relevanzprüfung erfolgt, hält der NABU für nicht ausreichend.

 

Zu den Fledermäusen (Seite 50):

 

„Insgesamt wurden im Untersuchungsraum Vorkommen von sieben Fledermausarten nachgewiesen.“ Aufgeführt werden nachfolgend aber nur 5 Arten (wie auch im Artenschutzbericht). Auf Seite 20 der Bauplanung heißt es:

 

„Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in den Boden und in die Biotope werden innerhalb des Stadtgebietes und z.T. in räumlicher Nähe zum Plangebiet durchgeführt.“ Das ist vom Ansatz her zu begrüßen. Dass es aber sinnvoll ist, in der Ausgleichsfläche (Abb. 7 auf Seite 76) einen 120 m langen Knick neu anzulegen, müsste durch nähere Angaben zu dem dort vorhandenen Biotop begründet werden. Das fehlt in den vorliegenden Unterlagen.

 

Auf Seite 80 wird ausgeführt: “Im laufenden Erweiterungsprozess auf dem Gelände wird das Blockregal-zu einem Hochregallager aufgestockt, so dass der Eingriff in das Schutzgut Boden minimiert wird. Das Landschaftsbild wird dann zwar aufgrund eines höheren Baukörpers starker beeinträchtigt, ist jedoch auch schon durch angrenzende Gewerbeflächen, die 20 m hohe Freileitung und die Bundesstraße in Dammlage (8-10 m über GOK) vorbelastet. Mit der sukzessiven Erhöhung der Gebäude über die kommenden 7 Jahre wird dem Schutzgut Mensch eine schrittweise Gewöhnung an das neue Landschaftsbild ermöglicht.“

 

Bei dieser „schrittweise Gewöhnung des Schutzgutes Mensch“ an unerfreuliche Tatsachen wollen wohl recht viele Anwohner nicht mitmachen. Als Begründung dafür, dass man ein voraussichtlich eher unschönes 35 m hohes Gebäude in die Landschaft stellen möchte, aufzuführen: diese wäre ja schon durch die Freileitung, die Gewerbeflächen und die Bundesstraße in Dammlage beeinträchtigt, ist nicht überzeugend.

 

In „Naturvorranggebiete in Flensburg“ des Beirats für Naturschutz- und Landespflege Fortschreibung 2015 wurde auf Seite 27 vorgeschlagen, dass der Landschaftsraum im Sinne des LSG-Status eine Aufwertung durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfahren sollte.

 

Das ist in den inzwischen vergangenen 5 Jahren wohl unterblieben. Hieraus dann die Berechtigung ableiten zu wollen für eine Stadtplanung, die der Landschaft ihre Identität raubt, und hieraus Argumente gewinnen zu wollen für eine weitere schwerwiegende Beeinträchtigung der Landschaftsästhetik Flensburgs und des Flensburger Stadtgrüns, erscheint fragwürdig.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht kann der NABU dieser Planung nicht zustimmen.

 

Der NABU behält sich Ergänzungen seiner Stellungnahme vor und bittet um Rückäußerung, wie über seine Stellungnahme befunden wurde, sowie um weitere Beteiligung am Verfahren.

 

Mit freundlichem Gruß

 

i.A.

 

Angelika Krützfeldt

 

NABU Schleswig-Holstein

 

 

 


 

 

 # 22 (14.11.2019)

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich auf eine irreale Situation
bezüglich Naturschutz aufmerksam machen, 
wobei die Stadt Flensburg sich mal wieder über alle Auflagen hinwegsetzt, wenn es ihr eben passt. Situation Neubaugebiet Sol-Lie/Landschaftspark Drosselweg, FL Der Bauträger bekam zur Auflage, dass der Park, der Bachlauf, der Baumbestand zu erhalten ist. Dies wurde
beispielhaft umgesetzt ( Fa. Helbig-Bau Hr. Janisch). Kurze Zeit später hat die Stadt den Neubau der ggb. liegenden Comenius-Schule gestartet und den Bachlauf nun in
die Kanalisation verlegt. Die Stadt macht Auflagen im Sinne der Erhaltung der Natur und
konterkariert diese wenn‘s ihr in den Kram passt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Ackermann

# 21

Derzeit (Februar 2019) ist im Christiansenpark durch die Planung der Stadt ein Naturdenkmal gefährdet, der NABU nimmt hierzu Stellung:

NABU Schleswig-Holstein • Färberstraße 51 • 24534 Neumünster

Stadt Flensburg

83. Änderung des Flächennutzungsplanes, 44. Änderung des

Landschaftsplanes und Bebauungsplan Nr. 292 „Katharinen Hospiz"

Beteiligung gem. 5 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. 5 3 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrter Herr B,

der NABU Schleswig-Holstein bedankt sich für die zugeschickten Unterlagen. Der NABU gibt zu dem o.a. Vorhaben - nach Rücksprache mit seinen örtlichen Bearbeiterinnen und Bearbeitern - die nachfolgende Stellungnahme ab. Diese gilt zugleich für den NABU Flensburg. 

Das Katharinen Hospiz ist für viele Flensburger zu einem für sie sehr wichtigen Ort geworden und kann es für jeden Flensburger werden. Deswegen ist es aus Sicht des NABU sehr bedauerlich, dass es durch die hier vorliegende Planung in eine unseres Erachtens völlig unnötige Konfliktkonstellation mit dem Naturschutz in einem der für Flensburg wichtigsten Grünareale - dem Christiansenpark - gebracht wird.

Auf Seite 22 der Beschlussvorlage wird Folgendes ausgeführt: „Die Erweiterung des Hospiz-und Pal/iativzentrums am Standort Katharinen Hospiz am Park bedeutetjedoch einen Eingriffin ein Naturdenkma/, so dass der Eingriffin die Natur den fehlenden Kriterien derStandorte Westera//ee Nord, Sünderup-Hofund Fruer/undhof, die nach Einschätzung der Träger/Hospiz/eitung für ein Hospiz-und Palliativzentrum essenziell sind, gegenübersteht. "

 

Gemäß Seite 23 der Beschlussvorlage ist der Nachweis, dass der Eingriff nur an diesem Standort erfolgen kann, gegeben.

Die Gründe dafür, warum die Bewertungsverfahren einen anderen Standort für die Hospizerweiterung nicht haben ausfindig machen können, werden zum Beispiel auf Seite 10 (der Begründung) kurz zusammengefasst: demnach sind es bei 3 der in Erwägung gezogenen Standorte letztlich die Bedenken des Trägers, die zur Entscheidung gegen diese

Alternativstandorte geführt haben.

Hier stellt sich die Frage, ob diese Alternativplanung dann überhaupt noch mehr als Feigenblattfunktion hat, wenn die eigentliche Entscheidung über die erwogenen Alternativen letztlich doch beim Träger liegt, der von vornherein den Ausbau am bisherigen Standort favorisiert hat? Und wer bei der Planung eigentlich Entscheidungsmacht und Verantwortung hat, die Stadtplanung oder der Träger?

Ob diese Art der Standortabwägung den rechtlichen Anforderungen wirklich entspricht, erscheint uns fragwürdig.

Auf Seite 3 der Beschlussvorlagen heißt es hinsichtlich der Standortfaktoren für einen potentiellen Hospiz Standort durchaus überzeugend:

„Zu diesen Kriterien zählt unter anderem die Nähe zur Natur (Parks, Waldf/ächen oder Wiesen), da die Nähe zur ruhigen Natur und Stille insbesondere in der letzten Lebensphase für viele Menschen von großer Bedeutung ist. "

Auf Seite 5 der Begründung dann:

„ Die bestehende Villa soll künftigzur Unterbringung der notwendigen Büros undSeminar- und Veranstaltungsräume dienen. Diese Nutzungen  stehen im Zusammenhang mit derHospiz- und Palliativbetreuung undsind für das Konzept des Hospiz- und Pal/iativzentrums essentiell. '

Speziell diese letztgenannten Nutzungen - dieser Einwand drängt sich dem Außenstehendem auf - erfordern aber nicht unbedingt Naturnähe und damit dann auch Aufhebung von Naturschutzmaßnahmen. Die für die Sterbenden erforderlich gehaltene Stille würde durch eine räumliche Trennung dieser Nutzung von den Hospizbetten eventuell sogar gefördert werden. 

Hinsichtlich der Standortentscheidung werden also letztlich diverse funktionale Gesichtspunkte und der Wille des Trägers dem Gesichtspunkt Erhaltung des Naturdenkmals übergeordnet.

 

Auf Seite 24 heißt es: „zudem besteht durch die Erweiterung des Katharinen Hospiz am Park am Standort Christiansenpark die Möglichkeit für den Park die Nutzungsmöglichkeiten zu optimieren... "

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist aber die Erhaltung des Baumbestandes wichtiger als die Nutzungsoptimierung des Parks.

 

Auf derselben Seite wird die Aussage getroffen: „Essenzial ist jedoch, dass der Eingriffin den Baumbestandso gering wie möglich ausfällt. " Dass dieser Wille zum Schutz der Bäume in den Unterlagen immer wieder bekundet wird ist sicher erfreulich. Aber auch wenn er sich (Seite 37 des Entwurfs der Begründung) sogar in der Form eines städtebaulichen Vertrags niederschlägt, ändert dies nichts daran, dass die Überbauung von mehr als 1000 Quadratmetern den alten Baumbestand wahrscheinlich weitergehend schädigen wird als man das der Zahl von „nur" etwa 10 überplanten Bäumen entnehmen würde.

 

Unter diesen findet sich ein alte Lärche (siehe unten), die schon 1845 gepflanzt wurde und zu den ältesten Bäumen im Park gehört. Flächenversiegelndes Bauen in diesem Bereich ist Bauen gegen den Naturschutz.

Auf Seite 3 der Anlage 3 (Stand 21.9.2018) der Beschlussvorlage ist zu lesen:  zur Vermeidunggroßer Eingriffe in den Baumbestand wurde weiterhin auf eine geplante Erweiterung derStellplatzf/äche verzichtet. '

Auf Seite 3 der „Speziellen" artenschutzrechtlichen Prüfung zum

Bebauungsplan Nr. 292 ist zu lesen, dass durch den Bau 9 Bäume überplant werden und voraussichtlich auch eine weitere zentral gelegene Linde.

Außerdem steht dort:

„ Durch die Planung einer neuen Zufahrt sowie Parkplätze werden im Nordwesten des Plangebietes weitere 8 Bäume überplant"(Stand

7.11.2018).

Gemäß Seite 12 der Begründung des Bebauungsplanes (Stand 19.12.2018) sollen die Stellplätze nicht realisiert werden. Die Unterlagen sind aber in dieser Hinsicht recht verwirrend gestaltet, weil Stellplätze auf die Stand 21.9.2018 - schon verzichtet wurde, nun mit Stand 7.11.2018 dann wieder auftauchen. Insgesamt wäre - nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht - der Verzicht auf diese Stellplätze dringend angeraten.

 Fachgutachten/Artenschutzrechtliche Prüfung:

Das Fachgutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung ist in Bezug auf die Untersuchungen zu den Fledermäusen von insgesamt guter Qualität. Das ist leider nur bei den wenigsten (Fach-) Gutachten zur Artengruppe Fledermäuse festzustellen. Die potenziell als Quartier infrage kommenden Bäume und Gebäude sind gründlich, und mit einem angemessenen 

Methodenmix untersucht worden. So fanden Gebäudebegehungen und

Untersuchungen der Dachböden statt. Und auch Detektorbegehungen zur Lokalisation von Ein- und Ausflügen an den Gebäuden und von 

Schwarmaktivitäten, unterstützt von Horchbox-Einsätzen.

Im Ergebnis wurden im Plangeltungsbereich insgesamt 9 Fledermausarten (!) sicher nachgewiesen. Darunter die Teichfledermaus (eine Art der Kategorie 2 der Roten Liste).

Es scheint sich hier also, wie es gerade auch der Nachweis der Teichfledermaus unterstreicht, um ein für Fledermäuse bedeutsames Biotop zu handeln.

In dem Gutachten findet sich ein gravierender Punkt, der unbedingt angesprochen werden muss:

Die Einschätzung des Gutachters, dass das Nebengebäude keine Funktion als Winterquartier aufweist und lediglich die Funktion als Zwischenquartier nicht ausgeschlossen werden kann, kann so nicht geteilt werden.

Zur Überprüfung der Eignung des Gebäudes als Winterquartier sind zwei Detektorbegehungen am 21.08.2018 und am 05.09.2018 durchgeführt worden. Um die Nutzung des Nebengebäudes als Winterquartier sicher ausschließen zu können, sind die Untersuchungsnächte eindeutig zu früh gewählt worden, bzw. es hätten sich weitere Untersuchungen im Herbst anschließen müssen.

Gerade von Fledermäusen der Gattung Pipistrellus (Zwerg- und

Mückenfledermäuse), ist bekannt, dass diese ihre Winterquartiere teilweise erst kurz vor Eintritt der ersten stärkeren Frostperiode aufsuchen. So können bei geeigneten Wetterlagen im November, und manchmal auch noch Anfang Dezember, immer noch jagende Zwerg- oder

Mückenfledermäuse beobachtet werden. In dieser Zeit sind die Tiere z. T. immer noch in ihren Zwischenquartieren, oder gerade bei der  Mückenfledermaus, auch noch in den Gebäuden mit den

Wochenstubenquartieren. Diese Quartiere liegen u. U. auch in größerer Entfernung zum Winterquartier.

Aussagekräftige Daten zur Winterquartiernutzung lassen sich zuverlässig erst im Herbst/ Spätherbst an den potenziellen Quartierstandorten ermitteln (Schwarmverhalten). Nicht aber schon im Sommer / Spätsommer.

Die bei den beiden Begehungen am 21.08.18 und 05.09.18 festgestellten hohen Anzahlen von Pipistrellus-Kontakten (> 500) sind weniger auf ein vom Gutachter vermutetes Winterquartier in der unmittelbaren Umgebung zum Plangebiet zurückzuführen, sondern eher darauf, dass sich zu dem Zeitpunkt der Begehungen im August die Wochenstubenquartiere aufgelöst haben und die in dem Jahr geborenen Jungtiere dann aktiv an den Flugund Jagdaktivitäten beteiligt sind.

 

Daher halten wir es für erforderlich, hier eine Nachuntersuchung in Bezug auf die Feststellung zur Nutzung oder Nichtnutzung des Nebengebäudes als Winterquartier vorzunehmen. Keinesfalls darf das Gebäude jedoch

während der Wintermonate abgerissen werden, da von einem potentiellen Winterquartierstandort ausgegangen werden muss.

Eine Nutzung der überplanten Bäume als Quartier wird vom Gutachter ausgeschlossen.

Ob jedoch in der Nähe des Plangeltungsbereiches befindliche mögliche Höhlenbäume durch das Vorhaben tatsächlich unbeeinflusst bleiben, erscheint uns fraglich. - Eine große Linde (Tilia x vulgaris, Holländische  Linde, 1845 gepflanzt), die nur knapp 10 m vom Baufeld entfernt steht, weist zum Beispiel ungemein zahlreiche Schlupfwinkel, Löcher und Spalten auf. Dieser Baum ist durch die Bautätigkeiten sicher gefährdet, und es wäre wichtig gewesen festzustellen, ob hier Fledermausquartiere vorliegen. Die Bautätigkeit als solche wie auch die dann hierbei erforderlich werdenden Baumschutzmaßnahmen, z.B. die Anbringung von Verschalungen gegen mechanische Schädigungen durch Baufahrzeuge, können hier u.E.

Fledermäuse beeinträchtigen oder evtl. sogar schädigen.

Auch hinsichtlich der großen oben schon erwähnten Lärche (Larix decidua, Europäische Lärche, gepflanzt 1845), die dem Bau zum Opfer fallen soll, ist es zumindest vom Boden aus nicht sicher zu erkennen, ob wirklich keine Fledermausquartiere im Bereich dieses Baumes vorliegen. Schon an einem der unteren Äste kann man stammnah aufgeplatzte Rindenteile erkennen. Auf Seite 38 der Begründung werden diesem Baum Vorschäden attestiert, die aber nicht näher spezifiziert werden.

Auf Seite 10 (Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung) werden die Daten hinsichtlich der Amphibiennachweise als deutlich veraltet bezeichnet. Dem ist zuzustimmen. Trotzdem heißt es dann auf Seite 14: „Da keine  Nach weise in der Umgebung bekannt sind undzudem die Habitatqua/ität nicht fürAnhang /VArten [unter den Amphibien]geeignet ist, wird ein Vorkommen im mange/tungsbereich ausgeschlossen.

Aus Naturschutzsicht richtig ist der Satz auf Seite 32 der Begründung:

"Es treten erhebliche anlagenbedingteAuswirkungen auf, da ein Teil des Naturdenkma/s überp/ant wird. Für die Planung müssen 9 Bäume gefällt werden, wodurch das Landschaftsbild verändert wird. '

Auch wird auf Seite 33 der Begründung korrekt ausgeführt, dass der betroffene Baumbestand einen ähnlichen Status wie ein Naturschutzgebiet hat.

Dies alles verdeutlicht ebenso die Radikalität der geplanten Maßnahmen wie die Aussage auf Seite 5 der Begründung, dass es sich planungsrechtlich im vorliegenden Fall um einen Außenbereich im Innenbereich handelt. Daher ist die Erweiterung des Hospiz nur mittels der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplanes möglich.

Auf Grund des großen Erfolgs der Hospizbewegung und ihrer Bedeutung sowie auf Grund des Wachstums der Stadt Flensburg und der zunehmenden Zahl älterer Menschen werden weitere Hospizbetten sehr wahrscheinlich ohnehin notwendig werden und ein Standort für diese außerhalb des Christiansen Parks somit auch.

Es sei denn, das Versprechen auf Seite 24 der Beschlussvorlage: „ weitere Erweiterungen an dem bisherigen Standort kommt nicht in Fragé' würde gebrochen werden. Wirklich verlässliche Absicherungen dieses Versprechens ergeben sich für uns aus den Unterlagen nicht.

Es drängt sich also die Frage auf, ob nicht gleich etwas weiter in die Zukunft  gesehen werden und zukunftssicher geplant werden sollte. Also an einem anderen Standort unter Verzicht auf die hier geplante Inanspruchnahme des Christinansen Parks.

Der NABU hat in seiner Stellungnahme vom 24.1.2018 bereits geschrieben: „Christiansenpark, Museumsberg und Alter Friedhof bilden . . . eine Einheit! Diese Einheit durch Neubauten zu sprengen oder zu gefährden erscheint uns nicht nur unter garten- und kulturhistorischen Gesichtspunkten falsch, sondern ebenso unter den Gesichtspunkten des Naturerlebens, der Stadtökologie und auch des Naturschutzes."

Die Planungen in der gegenwärtigen Form lehnt der NABU ab, ausdrücklich ohne die geringste Absicht, die große Bedeutsamkeit der Hospizarbeit und Palliativmedizin für Flensburg in irgendeiner Weise in Abrede stellen zu wollen.

Der NABU behält sich Ergänzungen seiner Stellungnahme vor.

Der NABU bittet um Rückäußerung, wie über seine Stellungnahme befunden wurde, sowie um weitere Beteiligung am Verfahren. 

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krützfeldt

NABU Schleswig-Holstein

 

 

 

 #20

Direkt betroffen von der Krankenhausplanung im Bereich Peelwatt sind nur wenige Flensburger Bürger, vor allem Kleingärtner. Viele Flensburger werden den Neubau des Krankenhauses hier vielleicht einfach als von der Sache her notwendig empfinden.

 Die Planung auch in diesem Bereich ist aber auch ein Beispiel dafür, wie die Notwendigkeit Grünbereiche und Landschaftsachsen in Flensburg zu erhalten (siehe Positionspapier von Prof. Riedel) nach wie vor nicht ausreichend Berücksichtigung findet.

Nachfolgend die Stellungnahme des NABU-Landesverbandes zur Bauplanung im Bereich Peelwatt.

NABU Schleswig-Holstein • Färberstraße 51 • 24534 Neumünster

Ihr Zeichen                                                             Ihr Schreiben vom19.09.2018

87. Änderung des Flächennutzungsplanes, 50. Änderung des

Landschaftsplanes und Bebauungsplan Nr. 305 „Zentralkrankenhaus Flensburg / Peelwatt"Beteiligung gem. 5 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. 5 3 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrter Herr ..,der NABU Schleswig-Holstein bedankt sich für die zugeschickten Unterlagen. Der NABU gibt zu dem o.a. Vorhaben - nach Rücksprache mit seinen örtlichen Bearbeitern - die nachfolgende Stellungnahme ab. Diese gilt zugleich für den NABU Flensburg.Gemäß Seite 20 der Begründung des Flächennutzungsplans werden die Kleingartenanlagen von 7,1 ha auf 1,9 ha reduziert. Die Größe der Parzellen wird dabei deutlich kleiner, so dass aus unserer Sicht der Naturschutzwert der Kleingärten vermindert wird.Laut Seite 27 werden Maßnahmenflächen, die Ausgleichsflächen für das Gewerbegebiet Peelwatt darstellen, mit Sonderbauflächen überplant. Diese Flächen hat der Naturschutzbeirat der Stadt Flensburg so charakterisiert:

       
       
 

„Im nördlichen Bereich des rechtskräftigen B-Plans 179 sind Ausgleichsflächen festgelegt. Diese Flächen sind aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung genommen und konnten eine entsprechende
 
   

vielfältige Vegetation ausbilden. Sie haben eine hohe Bedeutung für Offenlandarten."

Aus Naturschutzsicht ist es sehr bedauerlich, dass entgegen der ursprünglichen Planung solche, zum Teil langjährig bestehende

Ausgleichsflächen, überbaut werden müssen. Dazu wird weiter unten noch Stellung genommen.

Auf Seite 30 wird behauptet: „Insbesondere aufgrund der hohen Lärmbelastung ist dem Gebiet nur eine geringe Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung zuzuordnen, mit Ausnahme der vorhandenen Kleingartenanlagen, welche von hoher Bedeutung sind." Hierzu ist anzumerken, dass im Bereich des als Rad- oder Fußweg nutzbaren Weges parallel der Bahn die Lärmbelastung nicht sonderlich hoch ist und durchaus eine Bedeutung hinsichtlich der landschaftsgebundenen Erholung anzunehmen ist.

Zu Recht heißt es dann auch auf Seite 31 unter dem Punkt „Erholen":

„Durch die Flächennutzungsplanänderung wird ein noch recht naturnaher Bereich innerhalb des Stadtgebiets in erheblichem Umfang baulich überprägt . . ."

Ebenfalls richtig aus unserer Sicht auf derselben Seite: „Aufgrund der erheblichen baulichen Überprägung des noch naturnahen Landschaftsraums... werden die nachteiligen Auswirkungen auf die

 
   

Erholung als hoch eingestuft."

Auf Seite 38 findet sich die Aussage: „Die Brutvogelarten des Plangebietes sind unspezifisch und in der Kulturlandschaft weit verbreitet." Hinsichtlich des im Planungsbereich nachgewiesenen Rebhuhns trifft diese Aussage nicht zu.

Auf Seite 42 wird optimistisch verhießen: "Dank der Neugestaltung der Freiflächen und der Ein- und Durchgrünung des Plangebietes ist anlageund betriebsbedingt insgesamt nicht mit dauerhaft hohen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgebiet Landschaft zu rechnen."

Zentralkrankenhäuser in der Peripherie von Städten liegen nicht selten als gigantomanische Betonklötze, die in der Dunkelheit weitreichende Lichtfluten verbreiten, in der Landschaft. Dass dies im Bereich Peelwatt anders sein wird, erschließt sich dem NABU aus der bisherigen Planung nicht.

Zum Bebauungsplan Nr. 305 (Entwurf der Begründung mit Entwurf des Umweltberichtes)Seite 59 folgend wird der Bestand europäischer Vogelarten im

Plangeltungsbereich aufgezeigt. Es wurden 65 Vogelarten nachgewiesen, davon seien 48 Arten Brutvögel nach Meinung der Untersucher. Fazit ist dann auf Seite 61: „der Plangeltungsbereich ist sehr artenreich besiedelt". Möglicherweise wurde das Ausmaß des Artenreichtums vielleicht sogar noch unterschätzt. Denn bei einer Begehung eines Großteils des

Planungsbereiches durch 2 Mitglieder des NABU Flensburg am 20.4.2018 ließen sich insgesamt an diesem Tag innerhalb von nur etwa 4 Stunden 62 Vogelarten (die Ergebnisse wurden bei ornitho.de eingestellt) finden. Es gibt nicht viele Bereiche in Flensburg, wo man derart viele Vogelarten innerhalb so kurzer Zeit nachweisen kann.

Bei dieser Begehung fanden sich im Bereich der Ausgleichsfläche, die überbaut werden soll, Bekassinen und Waldwasserläufer, singende Feldlerchen und Wiesenpieper. Bei den Waldwasserläufern dürfte es sich um durchziehende Vögel gehandelt haben, bei den Bekassinen ergab sich aber ein gewisser Brutverdacht. Das Gelände würde hierfür auch geeignet sein.

Dies unterstützt die weiter unten ausgeführte Argumentation des NABU, dass diese langjährig bestehenden Ausgleichsflächen nicht im Verhältnis 1:1 sondern höherwertig ausgeglichen werden müssten.

Auf Seite 64 wird ausgeführt, dass für Feldlerche und Rebhuhn im Bereich des Ökokontos eine CEF-Maßnahme für den Verlust des Lebensraums vorgesehen ist.

"Insgesamt ist anlagebedingt unter Berücksichtigung der Festsetzung mit mittleren nachteiligen Auswirkungen auf die Fauna zu rechnen" heißt es auf Seite 64 und - 2 Absätze danach - auf derselben Seite:

 
   

„Im Hinblick auf das Schutzgut Tiere kommt es anlagebedingt durch die Flächen- und Biotopverluste zu hohen nachteiligen Auswirkungen." Diese beiden Sätze dicht hintereinander führen zu Irritationen.

Hinsichtlich des Rebhuhns ist sicher unglücklich, dass die neuen Kleingartenflächen in die Freifläche südlich der Kleingartenanlage und nördlich des Regenrückhaltebeckens des Gewerbegebiets verlegt werden sollen.

Bei einer von 2 Mitgliedern des NABU Flensburg durchgeführten Begehung am 15.4.2018 fanden sich genau in diesem Bereich Rebhühner. Dies soll auch nach Angaben der Kleingärtner häufiger der Fall sein. Die Rebhühner sollen sich nach Angaben der Kleingärtner auch häufiger in ihren Parzellen aufhalten. Da diese verkleinert werden, werden auch so die

Lebensbedingungen für diese stark gefährdete Vogelart verschlechtert. Nach Seite 66 handelt es sich bei der Anlage neuer Amphibiengewässer für den Moorfrosch und der Umsiedlung von Laich und Adulten (CEFMaßnahme) und der Entwicklung von Ersatzlebensräumen für Rebhuhn und Feldlerche im Bereich des Ökokontos Peelwatt um vorgezogene Maßnahmen. Das ist aus Naturschutzsicht in diesem Fall auch sicher erforderlich.

Aus Naturschutzsicht ist es auch zu begrüßen, wenn es auf Seite 76/77 heißt: "Zur Vermeidung der Störung lichtempfindlicher Tiere (Vögel, Fledermäuse, nachtaktive Insekten) sind für die Außenbeleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel mit geringst möglicher Störwirkung zu verwenden, wie zum Beispiel LED-Leuchten mit gelblichem Licht und bis zu 3000 K Lichttemperatur".

 

Ohne wirkungsvolle Eingrünung bleibt aber die oben aufgeführte Negativvision eines weit in die Nacht hineinstrahlenden riesigen Betonklotzes nicht unrealistisch.

Auf Seite 81 findet sich zu den CEF-Maßnahmen für Feldlerche und Rebhuhn Folgendes:

„Es sind im Bereich des Ökokontos Peelwatt Randstreifen für den Verlust der Offenlandhabitate geschaffen werden [sic]". Gemeint ist wahrscheinlich, dass diese Offenlandhabitate geschaffen werden sollen. Angesichts der besonderen Gefährdung des Rebhuhns und der Feldlerche (letztere wird aktuell auch durch die Bebauung im Bereich der angrenzenden Gewerbegebietsflächen beeinträchtigt) wäre hier eine detailliertere Aufstellung, in welchem Ausmaß Lebensräume verloren gehen und in welchem Ausmaß sie neu geschaffen werden können, wünschenswert gewesen.

Seite 82 führt als an der Planstraße A anzupflanzende Bäume Zerr-Eichen und Robinien auf. Die Wahl nicht standortheimischer Baumarten verträgt sich schlecht mit der Intention nahegelegene Flächen ökologisch wertvoll zu entwickeln.

 
   

In seiner Stellungnahme bezüglich

„ 87. Änderung des Flächennutzungsplanes, 50. Änderung des

Landschaftsp/anes und Bebauungsplan „Zentralkrankenhaus

Flensburg/Peelwatt" (Nummer305)

Frühzeitige Beteiligung und Unterrichtunggemäß 54 Abs. 1 BauGB und

AufforderungzurAbgabe einerStellungnahme über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach 52Abs. 4' vom

23.05.2018 hat der NABU-Landesverband hinsichtlich des Bebauens von Ausgleichflächen im Bereich Peelwatt bereits ausgeführt:

,Der Krankenhausneubau selbst muss ausgeglichen werden, der Verlust bisheriger Ausgleichsflächen muss ausgeglichen werden und es sind wohl auch noch nicht alle Punkte im Bereich Peelwatt erbracht, die zum Ausgleich anderweitiger Planungen in Flensburg (zum Beispiel Bebauung des Randbereichs des Twedter Felds Wohnanlage Osterlücke ebenfalls auf einer alten Ausgleichsfläche) erforderlich sind."

Auch der Ausgleich für die nahegelegenen Gewerbeflächen ist wohl noch nicht erfolgt. Diese komplexe Sachlage wird in den vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend in ihrer Problematik dargestellt.

Dem „EntwurfderBegründungmit Entwurfdes Umweltberichte" ist auf Seite 46 zu entnehmen, dass gemäß der Neuaufstellung des B-Planes 305 im derzeit gültigen B-Plan 179 festgesetzte Ausgleichsflächen (Ml bis M4) in Anspruch genommen werden. Ein Teil der festgesetzten Ausgleichsflächen würde erhalten bleiben.

Auf Seite 57 desselben Entwurfs wird unten ausgeführt, dass 16.886 m 2 +1548 m (Knick) gesetzlich geschützte Biotope und damit mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz verloren gehen.

Laut Seite 82 gehen die im Rahmen des B-Plans 179 festgesetzten Maßnahmenflächen Ml-M4 verloren und sollen nur im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden.

Da diese Maßnahmen zum Teil schon längere Zeit bestehen, ist hier aus Naturschutzsicht ein anderes, höheres Ausgleichsverhältnis anzustreben. In seiner weiter oben schon zitierten Stellungnahme hatte der NABULandesverband Folgendes ausgeführt.

„AufSeite 19 findet sich: „ /m nördlichen Bereich des rechtskräftigen BPlans 179 sindAusgleichsf/ächen festgelegt. Diese Flächen sind aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzunggenommen und konnten eine entsprechende vielfältige Vegetation ausbilden. Sie haben eine hohe Bedeutung für Offen/andarten. ".

Dementsprechendmüssten aus Naturschutzsicht, wenn nun diese Flächen bedauerlicherweise überbaut werden, entsprechend höherwertige Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, so dass auch die Vernichtung der langjährigen ungestörten Entwicklung dieser Flächen kompensiert wird.

Bei dem Scopingtermin am 21.3.2018 sagte Herr Hermans: „Aus leichsf/ächen werden überbaut und müssen höherwerti ausgeglichen werden."

 
   

Im Protokoll fandsich diese Aussage nicht, dies hat der NABU beanstandet. Aus der Sicht des NABU handelt es sich hier um eine besonders wichtige Aussage".

In den jetzt vorliegenden Unterlagen findet sich erneut keine Begründung dafür, warum von diesem für den Naturschutz wichtigen Aspekt nun abgesehen wurde. Auf die vorgetragenen Argumente des NABULandesverbandes wird nicht eingegangen. Der NABU fordert eine Begründung, warum von dem erklärten höherwertigen Ausgleichserfordernis Abstand genommen wird.

Ausgleichsmaßnahmen sind aber so vorzunehmen, dass der real entstehende Schaden auch tatsächlich kompensiert wird.Fazit aus naturschutzfachlicher Sicht ist:

Hochwertige Grünflächen gehen in erheblichem Ausmaß verloren. Eine echte Kompensation in der Fläche wird gar nicht angestrebt.

Entgegen der ursprünglichen Planung werden auch alte Ausgleichsflächen überbaut.

Der nach dieser aus Naturschutzsicht besonders unerfreulichen

Entscheidung zunächst angekündigte (siehe oben) höherwertige Ausgleich dafür soll nun offensichtlich nicht stattfinden.

Der NABU maßt sich nicht an, über Kompetenz in der Krankenhausplanung oder über bessere Planungsalternativen zu verfügen. Dennoch muss die Planung mit naturschutzfachlichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden.


 

 

 

 

Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die geplanten schwerwiegenden und hochgradigen Eingriffe in Natur und Landschaft sind

 

u.E. nicht ausreichend und müssen aus naturschutzfachlicher Sicht dringend verbessert werden.

 

Dementsprechend schlagen wir erneut vor für den Bereich Peelwatt den

 

Status eines Naturschutzgebiets anzustreben. Bei einer erneuten Inanspruchnahme der schon als Ausgleichflächen dienenden Bereiche für neue Eingriffe im Peelwatt ist neben einem höherwertigen Ausgleich auch die Einrichtung eines Ausgleichsflächenmanagements auf der übergeordneten Ebene (kreisfreie Stadt Flensburg, Kreis SchleswigFlensburg/ UNBen) zu fordern, das auch anderen Planungen zu Gute käme. Aufgrund der erheblichen Planungsmängel kann der NABU dieses Vorhaben in der vorliegenden Form nicht befürworten.

 

Planungskorrekturen sind daher aus NABU-Sicht zwingend erforderlich.

 

Der NABU behält sich Ergänzungen seiner Stellungnahme vor.

 

Der NABU bittet um Rückäußerung, wie über seine Stellungnahme befunden wurde sowie um weitere Beteiligung am Verfahre

Mit freundlichem Gruß

 

 

Angelika Krützfeldt

 

NABU Schleswig-Holstein


 

 

#19

Sabine Geese

im Auftrag des NABU ArbeitskreisesTwedter Feld,Flensburg

 

                                                                                            5. Februar 2018

 

Westgrenze des Naturschutzgebietes Twedter Feld

 

Sehr geehrter Herr F.,

der Arbeitskreis Twedter Feld hat am 27. Januar 2018 in Flensburg eine Begehung der Westgrenze des Naturschutzgebietes Twedter Feld zum Kiefernweg vorgenommen.

 

Den am Briefende aufgeführten Teilnehmern fiel dabei Folgendes auf:

 

 Zu viele Eingänge (darunter auch inoffizielle Trampelpfade) führen in   diesem Bereich in das Naturschutzgebiet.

 

 Ein früher vorhandener Zaun fehlt bzw. wurde weitgehend beseitigt.

 

 In diesem Grenzbereich befindet sich jetzt eine große Menge Hausmüll    (Gartenstühle, Plastikliegen, Weihnachtsbäume, Plastikplanen usw.).   Da das NSG tiefer liegt als der Schwellenweg, wird Plastik und anderer   Müll zusätzlich in das Gebiet hinein geweht.

 

Diese Abschnitte sind durch die starke Müllansammlung im Naturschutzgebiets ein Schandfleck für Flensburg geworden. Ein Zaun würde die in größerem Ausmaße stattfindenden illegalen Entsorgungen von Müll deutlich erschweren und reduzieren!!!

 

Im Gegensatz hierzu stehen die Verhältnisse im Bereich des Wohnparks Twedter Feld. Hier befindet sich ein intakter Zaun, der auch nicht durchbrochen ist und somit seine Schutzfunktion für das Naturschutzgebiet wahrnimmt.

 

Unmittelbar vor diesem Zaun befindet sich aber ein deutlich ausgebildeter Trampelpfad, vom Schwellenweg her kommend, in das Gebiet hinein, der sich ausgiebig verzweigt. In diesem Bereich sind Hundebesitzer zu beobachten, die ihre Tiere ins Gebiet hineinlaufen lassen. Der Trampelpfad in diesem Bereich ist soweit ausgeformt, dass man über ihn mehrere 100 m in das Naturschutzgebiet hinein bis zum Hauptweg gelangen kann. Gerade in diesem Bereich wird das Naturschutzgebiet landschafts-ästhetisch und sicher auch in seiner Schutzfunktion leider entwertet.

 

Der NABU Flensburg hat jahrelang den im Bereich dieser Westgrenze des Naturschutzgebietes anfallenden Müll entsorgt. Dies kann aber nicht zum Dauerzustand werden, hier besteht Handlungsbedarf. Ein geeigneter Zaun würde sowohl den erwähnten Trampelpfad aufheben, als auch die Müllansammlung reduzieren.

 

Unser Vorschlag: Seitens der Behörden sollte ermittelt werden, welche Eigentümer  hinsichtlich des neu zu schaffenden Zauns rechtlich haftbar gemacht werden können. Falls seitens dieser Eigentümer keine Bereitschaft besteht Kosten für den Zaun zu übernehmen, müssten diese Kosten durch die Stadt aufgebracht werden. Die betreffenden Eigentümer sollten unserer Meinung nach darauf hingewiesen werden, dass der Zaun dann die neue gemeinsame Grenze darstellt. Die Immobilieneigentümer stehen gemäß §§ 921 und 922 BGB in der Verantwortung für die Intaktheit des Zaunes.

 

Wir glauben, dass auch die meisten hier wohnenden Menschen Ihnen dankbar sein würden, wenn sie nicht mehr auf degradierte und verschmutzte Bereiche des Naturschutzgebiets schauen müssten, sondern in eine weitgehend intakte Naturlandschaft hineinsehen könnten.

 

Auf den von Ihrer Behörde aufgestellten interessanten Infotafeln für das Gebiet heißt es. “Das Schutzgebiet bietet allen Besucherinnen und Besuchern die unvergleichliche Möglichkeit, in unmittelbarer Stadtnähe neben Ruhe und Erholung eine intakte Natur und Umwelt… zu erleben“.

An der Westgrenze des Gebiets erscheint einem diese Aussage derzeit wenig realistisch bzw. glaubhaft!

 

Gemäß Auskunft des NABU Flensburg sollen bisher angeblich schwierige rechtliche Verhältnisse und ein unregelmäßiger Verlauf der Grenze zwischen Naturschutzgebiet und angrenzenden Privatbesitz bisher den Bau eines Zaunes verhindert haben.

 

Unseres Erachtens sollte es dabei aber nun nicht länger bleiben. Es ist weniger schlimm, wenn der Zaun zum Teil im Naturschutzgebiet verläuft, als wenn gar kein Zaun vorhanden ist. Längeres Abklären der rechtlichen Situation wäre hier unbefriedigend, es sollte am besten unverzüglich gehandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen von den NABU Mitgliedern  

 

Sabine Geese

 

Dr. Renée Buck

 

Hans-Peter Fokuhl

 

Beate Fokuhl

 

Sandra Wöbke

 

Manfred Koch

 

Ilse Boysen

 

Der Arbeitskreis Twedter Feld der NABU-Gruppe Flensburg hatte die bestehende Stadtgrenze des Naturschutzgebietes im Westen sich näher angeschaut, weil hier das NSG direkt an Wohnblocks am Kiefernweg stößt. Ebenso wird die Situation im Bereich Osterlücke sein, wo gegenwärtig dicht an die Grenze des NSG heran gebaut wird.     Die Untere Naturschutzbehörde hat auf dieses Schreiben reagiert und eine Müllbeseitigung in dem betroffenen Bereich veranlasst. Ob ein Zaun gebaut wird ist aber noch ungewiss. Ebenso leider im Bereich Osterlücke, obwohl er dort auch von Naturschutzexperten als erforderlich angesehen wird.

 

 

 

#18

18.5.2017  Stefan Croonen


Ich beobachte in den neuen Baugebieten in Flensburg, und diese Beobachtung lässt sich sicherlich (leider) auf nahezu alle Baugebiete in Schleswig-Holstein und darüber hinaus übertragen, einen besorgniserregenden Trend, und zwar die Anlage von größeren sog. Kies- oder Schotterbeeten.
Dabei kann man am Alter eines Baugebietes sehr gut einen Trend beobachten, nämlich, je jünger ein Baugebiet ist, desto größer und umfangreicher werden diese Kiesbeete. In machem neuen Baugebiet macht der Anteil mit Grundstücken, die derartige Beete aufweisen, geschätzt 80% aus und die Fläche beträgt auf manchem Grundstück schlimmstenfalls mehrere 100 m². In älteren Baugebieten werden ebenfalls zunehmend solche "Beete" angelegt.
In aller Regel handelt es sich um Flächen, die mit regionsfremdem, teilweise aus anderen Ländern oder Kontinenten stammendem Kies- oder Splitt aufgefüllt werden und die überhaupt keinen Bewuchs bzw. keine Bepflanzung mehr aufweisen bzw. allenfalls einen Kübel mit einem Buchsbaum o.ä.
M.E.steht zu befürchten, dass diese Flächen ebenfalls regelmäßig "unkrautfrei" gehalten werden, im schlimmsten Fall durch den Einsatz von Totalherbiziden.
Die Ursache für diesen Trend liegt sicherlich darin, dass viele Menschen heutzutage Gärten möglichst pflegeleicht anlegen möchten. Hierfür spricht m.E. ebenfalls der zunehmende Einsatz von Rollrasen und Mährobotern.
Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die moderne, intensive Landwirtschaft zu einem deutlichen Artenschwund usw. geführt hat bzw. immer noch führt. Wenn nun vormals landwirtschaftliche Flächen zu Baugebieten werden, so ist dies mittlerweile als mindestens ebenso kontraproduktiv für die Natur anzusehen, wenn die verbliebenen, nicht versiegelten Flächen in derartige ökologische Wüsten verwandelt werden.
Hinzu kommt, dass die übliche Palette an Blühpflanzen in Baumärkten zumeist rein gar keine Nahrungsquelle für Insekten darstellen, von einzelnen Lavendelbüschen und Kräutern vielleicht einmal abgesehen.
Hier sehe ich auf verschiedenen Ebenen Handlungsbedarf und könnte mir gut vorstellen, dass der NABU als große Organisation tätig werden könnte, müsste oder sollte. Im folgenden dazu einige Vorschläge:
1. Information
Ich denke, vielen Mitbürgern ist gar nicht bewusst, dass Kieswüsten weder kostengünstig noch pflegeleicht sind bzw. was damit "angerichtet" wird. Hier wäre es m.E. geboten, das Thema in viel stärkerem Maße aufzugreifen und die negativen Auswirkungen in Bezug auf Artenvielfalt (Insektenschwund==>Vogelschwund), analog zur intensiven Landwirtschaft) medienwirksam darzustellen, aber auch einfache Lösungen, z.B. die Schaffung von kleinen Blühinseln usw. darzulegen. Stichwort "Bienen-und Hummelschutz" usw.
Wichtig bei der Informationsvermittlung ist m.E. die Herausstellung, dass insektenfreundliche Beete nicht pflegeintensiv sein müssen, wenn man z.B. robuste Stauden (z.B. Malven s.u.) und mehre Monate blühende Bodendecker (Storchschnäbel s.u.) verwendet, die schneckenfest sind und sich sogar z.T. selbst aussäen.
2. Blühpflanzenpakete in Kooperation mit einer großen Baumarktkette
Meine Idee ist, eine Baumarktkette für die Problematik der wenig nützlichen Blühpflanzen zu sensibilisieren und z.B. ein abgestimmtes Blühpflanzensortiment anzubieten, was der NABU empfiehlt. Man könnte hierfür einprägsame Namen verwenden wie "Hummelparadies", "Insektentankstelle" o.ä. Das Paket könnte aus pflegeleichten, dauerblühenden Stauden bestehen, wie Lavendel, Rosenmalve (Malva alcea oder "Rosenpappel"), Storchschnabel "Rozanne", für Schattenbereiche z.B. Walderdbeeren usw. usf.
3. Aufklärung von Fachbetrieben
Viele Garten- und Landschaftsbauunternehmen werben zunehmend für die Anlage von Kieswüsten. Hier sollte der NABU Lobbyarbeit bei Dachverbänden betreiben und auch hier Aufklärung leisten. Professionell angelegte, insektenfreundliche, pflegeleichte Trockenrasenbiotope wären sicherlich ein sinnvolleres Betätigungsfeld für Fachunternehmen.
4. Politische Arbeit
M.E. stellt sich zunehmend die Frage, inwieweit die Anlage von Kiesbeeten nicht ordnungsrechtlich verhindert werden müsste. Dies ist m.E. derzeit nicht möglich.
Im Baurecht gibt es ja die sog. Grundflächenzahl (GRZ), welche die maximal zulässige Versiegelung eines Grundstückes regelt. Der Hintergrund ist m.E. das Ansinnen, einen gewissen Anteil des Grundstückes für den Wasser-, Boden- bzw. allgemeiner den Naturhaushalt zu bewahren. Die Anlage von Kiesbeeten unterhöhlt in jedem Fall  das Ansinnen, das Schutzgut "Boden" zu bewahren und ist dem Naturhaushalt natürlich ebenfalls in keinster Weise förderlich.
Hier sollte der NABU politisch aktiv werden. Das Ziel muss es sein, dass zumindest Kies- und Schotterbeete der schlimmsten Art, d.h. ohne jegliche Bepflanzung und mit untergelagertem "Unkrautvlies" zukünftig in die GRZ miteingerechnet werden müssen. Dies würde den Stadtplanungs- bzw. Bauämtern ein Instrument zum Gegensteuern an die Hand geben.
Derzeit laufen m.E. die in Bebauungsplänen (B-Plänen) getroffenen Regelungen zur GRZ zunehmend "ins Leere", da erheblich größere Grundstücksteile dem Naturhaushalt entzogen werden, ohne dass hierfür in den förmlichen Verfahren zu B-Plänen ein Ausgleich an anderer Stelle festgesetzt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 


# 16 Cordelia Feuerhake    Dipl.Ing.Arch.       Naturschutzbeirat Flensburg         Januar 2017

 

                                         -  Wohnungsbau in Flensburg  -                  

 

Prognosen und Entscheidungen unter dem Aspekt  der Genügsamkeit als einem Prinzip der Nachhaltigkeit                                                                                                                                                               

 

 

 

Planerische Entscheidungen sollten nachhaltig sein. Eines der Prinzipien von Nachhaltigkeit ist Genügsamkeit  - Suffizienz.

 

Die Stadt Flensburg strebt an, sich systematisch mit den Aspekten der Genügsamkeit in der Stadtentwicklung zu befassen. ( Beschluss zu FA-55/2016)

 

Parallel dazu hat  der Bürgermeister und Kämmerer der Stadt Flensburg                              Henning Brüggemann seit dem Herbst 2016 das Gespräch mit den Flensburger Stadtteilforen und den EinwohnerInnen zum Thema Nachhaltigkeit gesucht.  Gegenstand dabei ist vor allem der Widerspruch einer suffizienzorientierten Denkweise zur Wachstumsausrichtung der Stadt Flensburg – die sicherlich in gewissem Umfang berechtigt ist.

 

In Bezug auf die Wohnungsbauentwicklung in Flensburg wird dieser Konflikt deutlich. Vor dem Hintergrund der Sensibilität, die für das Thema Genügsamkeit im letzten Jahr auch im politischen Diskurs  gewachsen ist, plädiert der Naturschutzbeirat  dafür, diesen Grundsatz gerade im Hinblick auf die Wohnflächenentwicklung ernst zu nehmen:

 

 

 

Die noch vorhandenen Grün-, Natur- und sonstigen unbebauten und unversiegelten Flächen im Stadtgebiet von Flensburg sind neben ihrem Wert für den Arten und Biotopschutz (siehe unsere Ausarbeitung „Naturvorranggebiete in Flensburg – Fortschreibung 2015) im Sinne eines vorbeugenden Klimaschutzes und einer Prävention bzgl. der zunehmenden Starkwetter- und Starkregen-Ereignisse unbedingt notwendig für die Aufnahme und Speicherung von Regenwasser, als CO2-Senken, für das Mikroklima und für die Sauerstoff-Versorgung angrenzender bebauter Flächen sowie Verkehrsflächen. Dazu kommt der Naherholungswert für die Bevölkerung und manchmal auch die stadthistorische Bedeutung, die z.B. für den Christiansenpark gilt.  Derartige Flächen müssen erhalten bleiben bzw. sogar vergrößert und ergänzt werden . Der Landschaftsplan für die Stadt Flensburg, der gerade neu aufgestellt wird, sollte diesbezüglich eindeutige politisch gewollte Prioritäten widerspiegeln.          

 

Es darf nicht geschehen, dass Naturflächen, welche in der Vergangenheit als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben von der Stadt angekauft und – mit jeweils gutem fachlichen Grund - als Biotope entwickelt worden sind, in neuen Bebauungsplan-Verfahren wieder aufgegeben und in Bauland umgewandelt werden.  Im Sinne der o.g. Notwendigkeit von Grünflächen im Stadtgebiet darf es auch nicht  passieren, dass Ausgleichsflächen außerhalb des Stadtgebiets ausgewiesen werden, womit die Stadt Flensburg sich ihrer Möglichkeit berauben würde, wichtige Flächen in den Landschaftsachsen und Grünringen zu sichern und zu entwickeln. Die Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen ist die einzige nennenswerte Finanzierungsquelle, die hierfür besteht.                                                                 Der Schutz von Waldflächen – über den man sich im Prinzip wohl einig ist – wird  konterkariert, wenn der notwendige und vorgeschriebene Abstand von Bauvorhaben zum Waldrand ( 30 m ) dadurch eingehalten wird, dass die Waldgrenze durch planerische Umwandlung in eine Grünfläche  verschoben, d.h. die Bäume am jeweiligen Rand eines betroffenen Waldes in jeweils „benötigter“ Tiefe gefällt werden.

 

Es wird an die politischen Entscheidungsträger und -trägerinnen appelliert, diesen Aspekten in der Entscheidungsfindung mehr Gewicht einzuräumen.

 

Aktuelle Bauvorhaben in Flensburg sollten kritisch auf ihren wirklichen Bedarf evaluiert werden: Sind die vielen Eigentumswohnungen im gehobenen Preissegment tatsächlich nachgefragt? Wird der steigende Bedarf an günstigen und / oder kleinen Wohnungen gedeckt?  Für wen gibt es  bereits „Wohnungsnot“? Wer sind die neuen Einwohner in Flensburg? Sind das Studenten, Flüchtlinge, Alleinerziehende, Hartz IV-Empfänger? Entstehen für diesen Bedarf neue Wohnungen?  Der kürzlich veröffentlichte Leserbrief in den Flensburger Tageszeitungen von Frank Hamann, Ratsherr für die Fraktion Die Linke, mit der Überschrift „Mein Flensburg ist das nicht“ beschreibt das Problem treffend.

 

Die bereits versiegelten und / oder bebauten Flächen in Flensburg müssen aktiviert oder reaktiviert werden, um „nachhaltig und genügsam“  benötigten Wohnraum zu schaffen. Das ist vergleichsweise schwierig im Vergleich zur Neuausweisung von Bauland, aber im Sinne von Nachhaltigkeit müssen genau hier die vorhandenen Planungs- und sonstigen Ressourcen einfließen,  und wir wünschen uns hierfür mehr Kreativität und Neudenken.                                                                                                                                                                                                                In ausgewiesenen Sanierungsgebieten werden bereits mühsame Einzelverhandlungen  mit den jeweiligen Hausbesitzern geführt - z.B. zur Durchsetzung von Fassadengestaltung – und zwar unter hohem Einsatz personeller Ressourcen seitens des Sanierungsträgers.  Solche Verhandlungen sind genauso notwendig, um mögliche Wohnungspotentiale in vorhandener Bebauung zu aktivieren.                                                                                                                                     Allein in den an die Fußgängerzone angrenzenden Hofbereichen wird ein Potenzial von ca. 300 bis 400 bisher nicht genutzten Wohnungen geschätzt.                                                                                                   Für brachliegende Gewerbeflächen und leerstehende Ladenflächen in den Stadtteilen gilt ebenso, dass sie im Sinne von Bestandsaktivierung und Innenverdichtung und auch im Sinne von Qualitätsverbesserung der jeweiligen Nachbarschaft umgenutzt und neugenutzt werden müssen.                                                                                                                                                        Ein Kataster über Lücken im Bestand für die Stadt Flensburg gibt es bestimmt schon...                                                                                                                                         

 

Zwei weitere Problematiken sollten thematisiert werden:

 

Die flächendeckende Überalterung und daraus resultierende städtebauliche Auswirkungen auf  traditionelle Flensburger Villenviertel sowie die Neuausweisung von Bauflächen auf eigentlich nicht geeignetem Baugrund mit unverhältnißmäßig hohem Erschließungsaufwand. Schon jetzt bestehen in manchen neuen Einfamilienhaus-Gebieten Probleme mit einem hohem Grundwasserstand u.Ä.

 


                                                                                                              

 

 

 

Nach der Bevölkerungsprognose der Landesregierung soll die Einwohnerzahl Flensburgs von 2016 bis 2030 um 4800 Personen steigen. Flensburg würde dann im Jahr 2030 98 800 Einwohner zählen. Der Bedarf an zusätzlichen Wohnungen bis 2030 wird mit 5200 angegeben – ausgehend vom Stichjahr 2014. Diese Zahlen nennt das Flensburger Tageblatt in der online-Version in einem Artikel vom 14.10.2016. Beim Bedarf an Wohnungen sind auch Ersatzwohnungen für bis dahin abgängige Wohnungen, d.h. sogenannter Nachholbedarf,  eingerechnet, daher die im Vergleich zum Personenzuwachs hohe Bedarfszahl.                                                                                                                            

 

Zur Zeit sind neben diversen Einzelbauvorhaben knapp 500 Wohnungen in planungsrechtlich gesicherten größeren Neubaugebieten wie Am Wasserturm, Alte Gärtnerei, Fördestr. 42 bis 50 , Duburger Str. 10 bis 14 / Gartenstr.) in der konkreten Umsetzung.                                                                

 

In Planung sind mindestens 400 Wohneinheiten, nämlich an der östlichen Osterallee, am Alten Husumer Weg / Ochsenweg, am Alten Husumer Weg/Holzkrugweg, an der Fördestr. / Hansi-Garten, in Tarup Ost, in Groß Tarup/West, an der  Eckenerstr. 28 ,  „Freiland“ / Güterbahnhof, am Drosselweg, in Weiche an der Friedenskirche und  in Sonwik / Bunker.  Die Projekte Bahnhofstal, Schwarzenbachtal und Taruper Hauptstraße werden im o.g. Zeitungsartikel  mit 1200 Wohneinheiten angegeben.                                                                                 

 

Zusammen sind das mehr als 2000 Wohnungen.  Dem steht der prognostizierte Bedarf               - Landesregierung 2014, s.o. -  von 5200 Wohnungen bis 2030 gegenüber.                                                                                                                                             

 

In den nächsten 14 Jahren müssen also zusätzlich gut 3000 Wohnungen hergestellt werden.                                                                                                                                                     Die  Bedarfsprognose der Stadt Flensburg , welche unverändert mit  8000 neuen Wohnungen bis 2030 rechnet, ist daher nicht nachvollziehbar.                                                                                                                       

Die ca. 3000 benötigten Wohnungen sollten durch Innenverdichtung, Bestandsaktivierung und  nachhaltige Modernisierung entstehen!                                 

 

 

 

# 15 Rainer Niss (Montag 30.01.2017) Ein Hinweis zu den beiden obenstehenden Beiträgen:

Für jeden, der sich für Naturschutz und Landschaftsplanung in Flensburg interessiert, bildet die vom Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege der Stadt Flensburg (Jürgen Uwe Maßheimer   Beiratsvorsitzender und Naturschuzbeauftragter der Stadt Flensburg) herausgegebene Broschüre: „Naturvorranggebiete in Flensburg  Fortschreibung 2015“ eine sehr empfehlenswerte Möglichkeit sich zu informieren. Derzeit sind diese Informationsschrift und die dazugehörige Karte über die beiden unten angegebenen Links zugänglich:

 

http://www.flensburg.de/media/custom/2306_2559_1.PDF?1465828377http://www.flensburg.de/media/custom/2306_2559_1.PDF?1465828377

 

http://www.flensburg.de/media/custom/2306_2574_1.PDF?1466144337

 

#14  Eike Fischer  (Sonnabend 28.01.2017)

 

Nachricht: Zum Naturschutz in Flensburg

In seinem Beitrag zum Naturschutz in Flensburg hat Professor Riedel eine hervorragende Übersicht und Beurteilung der gegenwärtigen Situation des Naturschutzes in Flensburg gegeben. Jede Stadt könnte sich froh und glücklich schätzen, einen solchen engagierten Fachmann zu haben,auf dessen Urteil und Vorschläge eine sinnvolle und nachhaltige Planung aufbauen sollte. Wie wir kürzlich in Tarup von Bürgermeister Brüggemann bei seinem Vortrag "Muß es denn immer mehr sein?" erfuhren, ist ein neuer Flächennutzungsplan für Flensburg in Arbeit - hier könnte doch ein versierter Fachmann wie Prof. Riedel gut mitarbeiten und seine Vorschläge umsetzen. Wenn man sich besonders die Neubaugebiete in und um Tarup ansieht, die das erklärte Ziel der Stadt zu einem schnellen Wachstum auf 100.000 Einwohner deutlich vor Augen führen, bekommt man schon starke Bedenken, ob sich dem Ziel, immer mehr Menschen auf immer weniger Fläche anzusiedeln nicht alles andere unterordnet. Die früher für so wertvoll erachteten Landschaftsachsen und Naherholungsflächen werden unterbrochen, wertvolles Weideland und Ackerflächen werden zu Bauland. Immerhin gibt es auch Positives: die Adelbybek und Tastruper Au wurden entrohrt und werden nun durch die Eigeninitiave einzelner Bürger mit Unterstützung des NABU Flensburg, des Bürgerforums Tarup und der Schule Adelby in eine natürlichen Zustand versetzt. Mit Erfolg: der Bach lebt, mit vielen Insekten, Fischen und Amphibien und Pflanzen, sogar der Eisvogel ist regelmäßiger Gast. An den Rückhaltebecken tummeln sich Enten, Gänse, Schwäne, Regenpfeifer u.a. Bisher nicht in die Umwelt- und Naturschutzplanungen der Stadt einbezogen sind die Friedhöfe, Kleingartengebiete und Privatgärten. Viele Neubürger haben (leider) keine Ahnung mehr von naturnahen Gärten mit vielen bienenfreundlichen und kleintieranlockenden Pflanzen. Hier wären von der Stadt unterstützte Wettbewerbe für vorbildliche Gärten, Beratung und evtl.Mitfinanzierung der Anlage von Obstwiesen auf Kleingartengelände, die Anlage von Wildblumenwiesen und kleinen Teichen,  Gründächer auf Carports und Schuppen u.a. ein Schritt zu einem bunten und lebendigen Flensburg, ein Leben mit und nicht gegen die Natur!





# 13   Hildburg Schleppegrell (Freitag 13 Januar 2017)

 

Zum Positionspapier von Herrn Professor Dr. Riedel

 

Mit großem Interesse habe ich das Positionspapier von Herrn Professor Dr. Riedel gelesen. Ich bin Herrn Professor Riedel dankbar für diesen Beitrag und dem NABU für die Veröffentlichung.

 

Einige Punkte möchte ich aus meiner Sicht noch etwas unterstreichen.

 

Seit Jahren beobachte ich, wie uns Bürgern Stück für Stück Naturflächen verloren gehen und unsere Lebensqualität dadurch eingeschränkt wird, dass dem Naturschutz kaum noch Bedeutung beigemessen wird und alles Denken und Streben in Richtung mehr Bauland zielt.

 

Es ist zwar zu begrüßen, dass die Stadtoberen den Beirat für Naturschutz im Frühjahr 2016 nicht ganz abgeschafft haben – was tatsächlich erwogen wurde. Aber die Besetzung ist um ein Drittel reduziert worden, und biologischer Sachverstand ist jetzt nicht mehr vertreten.

 

Man hat den Eindruck, dass der guten Arbeit des Beirates kaum Beachtung geschenkt wird und sie eher als B-Plan-Verhinderung wahrgenommen wird.

 

Ähnliches gilt auch für die UNB. Sie ist trotz guter Fachkompetenz und großer Einsatzbereitschaft mit viel zu wenig Personal ausgestattet und kann daher den Belangen des Naturschutzes gar nicht gerecht werden.

 

Die Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete sollte gefördert werden, damit die zwar in anderer Weise schon geschützten Gebiete wie die Marienhölzung und das Stiftungsland Schäferhaus im Sinne des Naturschutzes weiterentwickelt werden können.

 

Mutig finde ich auch die Bemerkung zu unserer Presse.

 

Wünschenswert wäre ein engagiertes Mitglied im Berichterstatterteam der Zeitung mit Sachkenntnissen zu den Themen Natur, Umwelt und Biodiversität, damit den Lesern sachlich richtige und den Naturschutz fördernde Beiträge geboten werden. Gegen kritische Berichte in der Presse ist nichts einzuwenden. Aber wenn völlig abwertende und überdramatisierende Beiträge beispielsweise über das Jakobskreuzkraut, die Herkulesstaude, Mauerraute, Zauneidechse … auf fehlender Fachkenntnis basieren, dann ist das Stimmungsmache – und nicht Berichterstattung.

 

Der Einsatz für den Klimapakt ist ein guter Ansatz. Aber ohne die Sicherung unserer letzten Grünflächen und Frischluftschneisen kann er nicht funktionieren. Alles muss zusammenwirken zum Wohle der Stadt und der Bürger.

 

Aktuell geht uns gerade wieder ein wirklich verwunschenes Stückchen Grünfläche am Drosselweg verloren. Es handelt sich um ein weitgehend aufgegebenes Kleingartengelände, in dem sich noch einige naturnah bewirtschaftete Gärten befinden. In dem Gelände gibt es eine tiefe Senke mit einem naturbelassenen, liebevoll in Ordnung gehaltenen Teich. Die aufgegebenen Gärten mit zahlreichen alten Obstbeständen und Ziersträuchern bieten der Vogelwelt wertvolle Nahrungs- und Brutplätze.

 

Auf  Protest des Beirats für Naturschutz hin hat sich der Investor zwar bereit erklärt, den Talraum von der Bebauung auszunehmen. Aber was nutzt das, wenn rundherum alles zugepflastert wird!

Sehr bedenklich ist die Bebauung auch für den Standort der Wildtulpen (Tulipa sylvestris), der sich direkt südwestlich anschließt. Die Tulpen sind von dem Wasser, das aus dem Gebiet am Drosselweg quillt, angewiesen. Wenn durch die Bebauung hydrologische Veränderungen eintreten, was sehr zu befürchten ist, dann geht uns eines der größten Vorkommen der Wildtulpe in SH verloren!

Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass biologischer Sachverstand im Beirat für Naturschutz erforderlich ist.




  • #12

 

Hans Knöll Fuglsang (Freitag, 22 November 2013 11:25)

 

Unser Flensburger NABU Ortsverband verfügt über mehr als 1000 Mitglieder. Woran liegt es, dass nur so wenig Mitglieder sich an unseren Aktionen und Arbeitseinsätzen beteiligen?

 
  • #11

Ursula Niss (Sonntag, 18 August 2013 21:10)

ZumThema 'Mauerraute an der Mauer vor dem Flensburger Bahnhof'
Herr Fritzsche von der Flensburger Behörde für Natur- und Umweltschutz hat uns versichert, dass nur die Treppe vor dem Bahnhof saniert wird. Die Mauern, an denen die Mauerraute wächst, sind nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen.
Ursula Niss und Hildburg Schleppegrell

  • #10

Ursula Niss (Sonntag, 11 August 2013 14:36)

Die Mauerraute
Naturfreunde in Flensburg und der NABU sind sehr stolz auf das Vorkommen der Mauerraute in der alten Begrenzungsmauer vor dem Bahnhof unserer Stadt. Jetzt besteht die Absicht diese Mauer zu sanieren und es ist zu befürchten, dass der Bestand der Mauerrauten darunter leiden wird, sie vielleicht aus Unkenntnis entfernt wird. - In der Presse wurde sie schon als überflüssiges Gebüsch bezeichnet.
Bei der Mauerraute - Asplenium ruta-muraria - handelt es sich um eine kleine, grazile, immergrüne Farnpflanze. Ihre Blattwedel sind stumpf-dreieckig im Umriss, zwei- bis dreifach gefiedert und 5 bis 15 cm lang. An der Unterseite der Fliederblättchen finden sich meist streifenförmig angeordnete, braune Sporenansammlungen. Die Mauerraute gehört deswegen zur Familie der Streifenfarngewächse.
Der deutsche Name Mauerraute bezieht sich auf das häufige Vorkommen in alten Mauern und auf die der Wein-Raute ähnlichen Blättchen.
Die Mauerraute hat eine kosmopolitische Verbreitung in gemäßigten Klimazonen.
Ursprünglich siedelte dieser kleine Farn in Felsnischen der Gebirge. Seit Menschen begannen, ihre Gärten ,Gehöfte und Äcker, mit Mauern einzufassen, nahm die Mauerraute gern diesen Sekundärstandort an. Seitdem wächst sie überwiegend in Mauerfugen. Damit konnte sie auch im Flachland eine neue Heimat finden. Sie ist damit eindeutig zum Kulturfolger geworden.
In Schleswig-Hostein sind auch alte Mauern sehr selten und deshalb steht die Mauerraute in unserem Bundesland auf der Roten Liste der bedrohten Pflanzenarten in der Kategorie 1 = vom Aussterben bedroht.
Die Mauerraute verträgt weder Zement noch Beton. Das Mauerwerk muss, wie in alten Zeiten, mit Kalkmörtel aufgebaut und verfugt werden, um das Überleben dieses hübschen, kleinen Farns zu sichern.
Eine Verpflanzung oder gar Neuansiedlung der Mauerraute in eine sanierte Mauer ist sehr schwierig. Das hängt einerseits mit den Ansprüchen des Farns an den ph-Wert zusammen, andererseits auch damit, dass der Farn möglicherweise auf das Vorhandensein spezieller Mykorrhizapilze angewiesen ist.
Genaue Angaben zur Verbreitung und Gefährdung der Mauerraute in SH sowie zum Schutz des Farns finden sich bspw. in:
Kieler Notizen zur Pflanzenkunde 34: 4–16, Kiel 2006
Romahn, Katrin; Jansen, Werner; Kieckbusch, Jan J.
Die Mauerfarne in Schleswig-Holstein - Mauerraute (Asplenium ruta-muraria L.), Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes L.), Zerbrechlicher Blasenfarn (Cystopteris fragilis (L.) Bernh. s. str.), Hirschzunge (Asplenium scolopendrium L.) und Ruprechtsfarn (Gymnocarpium robertianum (Hoffm.) Newman)
Hildburg Schleppegrell, Ursula Niss

 

  • #9

Sören (Montag, 29 Juli 2013 12:24)

Welche legalen Möglichkeiten hat man, wenn im eigenen Garten die Katzen des Nachbarn Jung- und/oder Altvögel bedrohen?

 
  • #8

 

Rainer Niss (Sonntag, 19 Mai 2013 20:51)

 

Zur Wegführung an den Trockenrasenflächen (Sini Thomsen). Rücksicht auf gehbehinderte Menschen zu nehmen ist zwar sicher ein wichtiger Punkt. Trotzdem muss man hier die verantwortliche Untere Naturschutzbehörde (UNB) in Schutz nehmen. Erstens lässt sich der betroffene Bereich umgehen. Ein Sandweg passt auch viel besser zu dem Heidecharakter des Gebiets, das er erschließt.Dazu kommt, dass die Anlage des Wegs mit anderen Materialien als Sand in aller Regel zu einem unerwünschten Nährstoffeintrag in das Gebiet geführt hätte. Dabei besteht der besondere Wert des Bereiches gerade in seiner Nährstoffarmut. Diese ermöglicht vielen selten gewordenen Pflanzen das Wachstum. Letztlich wurde der frühere Weg von wohl eher weniger naturinteressierten Moped- und Mofafahrern als Abkürzung benutzt. Das wird nun hoffentlich anders werden.

 

 
  • #7

Sören (Donnerstag, 16 Mai 2013 21:20)

Hallo Frau Thomsen,
zu der Frage, welche Ziel der NABU verfolgt, kann ich Ihnen folgende Antwort geben:
Der NABU ist ein Mitgliederverband, d.h. er lebt von der Mitgliedschaft und Mitarbeit. Der NABU ist mit fast 400.000 Mitgliedern der größte Naturschutzverband in Deutschland. Der NABU Flensburg hat über 1200 Mitgliedern, von denen einige aktiv sind. Das heißt, sie arbeiten in einer unserer Arbeitsgruppen mit.
Der NABU Flensburg engagiert sich mit vielen Naturkundlichen Führungen besonders in der Umweltbildung. Pro Jahr sind 600 Menschen auf diesen Wanderungen zu Gast und bekommen Wissens- und Sehenswertes zur Natur in und um Flensburg vermittelt.
Der NABU Flensburg bietet seinen Mitgliedern vielfältigen Service: Beratung bei Fragen zum Natur- und Umweltschutz, Ermäßigung auf NABU Veranstaltungen und vieles andere mehr.

 
  • #6

 

Thomsen, Sini (Samstag, 04 Mai 2013 20:03)

 

Ich war heute zur Vogelstimmenkunde im NSG Twedter Feld und finde es gut, dass durch die neue Wegführung die Trockenrasenflächen geschützt werden. Nur die Beschaffenheit der Wege läßt zu Wünschen übrig. Auf dem ausgebrachten losen Sand ist es jedoch sehr beschwerlich zu gehen, gerade für gehbehinderte Menschen.
Läßt sich da noch nachbessern?
Die aufgestellten Infotafeln müssten sogar Hundebesitzer vom Sinn der neuen Wegführung und vom Gebrauch der Leine überzeugen.
Gibt es inzwischen in unmittelbarer Nachbarschaft eine Hundefreilauffläche? Dem NSG Twedter Feld würde das gut tun.
Zu: Lauttrupsbach einbetoniert unter Klarschiff
Das ist nicht die erste Fehlplanung der Stadt Flensburg,
aber wohl mit Abstand die schlimmste.

 

  • #5

 

Günther Hönnecke (Sonntag, 21 April 2013 20:15)

 

Zu der Frage, wo man in Flensburg und Umgebung interessante Tiere und Pflanzen beobachten kann, würde ich hinsichtlich der Vögel vor allem zunächst an folgende Orte denken: In der Stadt: Lautrupsbachtal (zum Beispiel Wasseramsel,Eisvogel), ansonsten noch die Marienhölzung (vor allem der Teich an der Eisenbahn), hier findet man keine sensationellen Arten kann aber oft Buntspecht oder Laubsänger hören und sehen, Wassersleben insbesonder zur Schusterkate hin (Fernglas und besser noch Spektiv hier besonders wichtig), in der Umgebung: Sankelmarker See, Jardelunder Moor und Spitze ist dann Holnis

 

  • #4

Rainer Niss (Freitag, 19 April 2013 19:03)

Zu: Lautrupsbach einbetoniert unter Klarschiff
Auf dem Weg zur Arbeit fahre ich fast jeden Tag an diesem sich nun langsam der Vollendung näherndem Bauwerk "Klarschiff" vorbei. Wenn ich die Tätigkeit der Handwerker beobachte, würdige ich wieviel Arbeit in einem solchen Gebäude steckt. Auch den Planern und Architekten will ich nicht Unrecht tun. Ich nehme zur Kenntnis, dass Leute, die viel mehr von Architektur verstehen als ich, dies Gebäude als schön empfinden. Mir will es trotzdem nicht gefallen. Es erinnert mich unqualifizierterweise durch seine Form an einen Sarg. Unter ihm ist die Mündung eines lebendigen Baches in Beton eingesargt. Gibt es so etwas eigentlich häufiger, dass ein Bach wie der Lautrupsbach vorbildlich renaturiert wird, ausgerechnet sein Mündungsbereich aber so richtig gründlich und auf unabsehbare Zeit hin überbaut und versiegelt wird? Oder haben wir hier ein Flensburger Unikat vor uns?


  • #3

Rainer Niss (Freitag, 19 April 2013 09:13)

Hallo Daniela, schon bevor ich Kirschlorbeer als solchen ansprechen konnte, störte der mich irgendwie. Dies Glänzende passt oft nicht. Die rasante Ausbreitung ließ fast an etwas Infektiöses denken. Nachdem ich dann Kirschlorbeer kannte und weiterhin überall in den Flensburger Gärten auftauchen sah, hat sich mir die Frage nach dem Warum oft gestellt und ich dachte unter anderem: Wahrscheinlich ist der billig. Mit Interesse las ich vor kurzem in der ZEIT (27.3.2013) die Ansicht von Udo Weilacher, Professor für Landschaftsarchitektur, dass der massenhafte Kauf von Kirschlorbeer darin seine Begründung fände, dass die Menschen Tod und Verwesung als Teil des Gartenzyklus nicht mehr akzeptieren.Sie wollen es immergrün, auch weil das weniger Arbeit mache.Erfahrene Kirschlorbeerbesitzer, denen ich diese These vorgetragen habe, widersprechen allerdings.So wenig Arbeit mache der gar nicht.Bei scharfem Wind zum Beispiel,würde er austrocknen und viele Blätter abwerfen. Auch müsse man ihn häufig schneiden, weil er sonst zu hoch würde (kann bis 7 m hoch werden).
Prospekte und Reklame von Gartencentern helfen bei der Klärung der Frage vielleicht weiter.In diesen wird schon oft betont, dass Kirschlorbeer immergrün und winterhart sei. Andererseit wird auch hervorgehoben, dass er Sichtschutz biete. Dies scheint mir ein wichtiger Aspekt zu sein. Die Gartenbesitzer wollen bestimmte Dinge in ihrem Garten tarnen oder sich hinter Grün verstecken.
Auch las ich als Kaufaufforderung für Kirschlorbeer:"Da wird ihr Nachbar staunen". Das nun wird heute doch schon eher nicht mehr der Fall sein. Eher wird es heißen:"Die haben nun auch noch eine Kirschlorbeerhecke gepflanzt".
So in etwa könnte es gelaufen sein:Trendsetter haben mit ersten glänzenden Kirschlorbeersträuchern ihre Nachbarn beeindruckt. Diese haben sich auch welche gekauft. Nun hat fast jeder einen und man kriegt ihn überall.
Was spricht dagegen? Auf der Internetseite des NABU in Bremen heißt es: Besser setzt man eine Betonmauer in den Garten als einen Kirschlorbeer. Auf der Betonmauer können jedenfalls noch Flechten und Moose wachsen. Den Kirschlorbeer hingegen können einheimische Tiere nicht nutzen.Außerdem verbreitet er sich in der Natur als unerwünschter Neophyt und verdrängt einheimische Pflanzen. Als immergrüne Alternative empfehlen die Bremer NABU-Aktiven die Eibe. Bei uns wäre auch der Ilex zu erwägen. Der findet sich ja von Natur aus in vielen Wäldern Angelns.



  • #2

 

Daniela Thomsen (Mittwoch, 10 April 2013 20:10)

 

Ich bin seit vielen Jahren NABU-Mitglied und finde es gut, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, über ein Diskussions-Forum Kontakt zur Flensburger NABU-Gruppe aufzunehmen. Ich habe auch gleich schon mal 3 Fragen, die man mir vielleicht beantworten kann:

Wo kann man in Flensburg und Umgebung interessante Tiere
und Pflanzen beobachten?

Welche Ziele verfolgt die NABU-Gruppe Flensburg?

Warum sieht man hier bei uns so viele Hecken mit
Kirschlorbeer, wo es doch so schöne heimische
Heckenpflanzen gibt?

Ich würde mich freuen, von Euch zu hören.

 

 

 

  • #1

Christoph Haufe (Samstag, 24 November 2012 08:00)

An die IG Ostufer
Nachrichtlich: NABU Flensburg
Mündung des Lautrupsbaches, einbetoniert unter dem „Klarschiff“
Am Montag dieser Woche ist Etagene Girma-Bierig „Mensch des Jahres 2012“ geworden. Was hat das mit dem Ostufer zu tun? Nicht viel. Was allerdings zu erkennen ist: Die Menschen, die sie gewählt haben, haben ein soziales Gewissen, das über die Belange unserer Region hinausreicht. Es gab mehrere Anwärter auf den Preis, die etwas für Flensburg getan haben. Etagene Girma-Bierig setzt sich für Kinder in ihrer Geburtsheimat Äthiopien ein, die Opfer struktureller Gewalt geworden sind.
Wenn es viele Menschen mit einem sozialen Gewissen in Flensburg gibt, dann gibt es sicherlich ebenso viele Menschen mit einem Gefühl für echte Schönheit. Das gibt mir das Stichwort zum Thema Ostufer. Schaut man bei Google Earth auf die Mündung des Lautrupsbaches, steht genau an dieser Stelle der Hinweis auf ein schönheitschirurgisches Institut. Mag sein, dass die Hoffnung auf physische Eleganz die Stadtväter dazu veranlasst hat, genau an diese Stelle des Ostufers die Genehmigung zur Errichtung des „Klarschiff“ zu erteilen.
Es gibt in Flensburg viele Einwohner und Besucher, die sich nach Natur, Lebensqualität und Wohlbefinden sehnen und oft gerade deshalb zum Hafen kommen. Natürliche Schönheit vermittelt nach meiner Ansicht der renaturierte Lautrupsbach, allerdings erst hinter der Ballastbrücke. Dort, wo sich die Menschen besonders gern aufhalten, gibt es für den Bach nur ein dunkles Loch in der Kaimauer. Die Heringe, die zum Ablaichen in den Bach ziehen, lassen sich davon nicht abschrecken. Sie wissen irgendwie, dass es hinter dem Tunnel wieder heller wird.
Die meisten Menschen, die Flensburg besuchen, sehen allerdings nur das dunkle Loch. Von 5 Millionen Dänen, deutschen und internationalen Gästen hoffen wir, dass sie alle nach Flensburg zum Einkaufen kommen und zum Reichtum der Stadt beitragen.
Allen Bewohnern und Gästen könnte die Stadt an der Mündung des Lautrupsbaches sichtbar demonstrieren, dass sie ihren naturgegebenen Reichtum zu schätzen weiß. Für den Hafen hatte die Kaimauer wirtschaftliche Bedeutung. Nun demonstriert die Stadt ihren Bürgern und Gästen an exponierter Stelle, dass sie die Natur dort, wo sich Menschen besonders gern aufhalten, ohne Not zubetonieren lässt.
Etagene Girma-Bierig ermutigt uns. Sie zeigt uns, wie man Menschen durch Tatkraft zu ansteckendem menschlichem Handeln bewegt. Es geht um das soziale Gewissen und um echte, natürliche Schönheit.
Dr. Christoph Haufe
Harrislee